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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2018/597

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Vergleich der Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und ausgewählten Vergleichskreisen

 

 

  1. Untersuchungsgegenstand

 

In der vorliegenden Untersuchung wird die Kostenentwicklung des Kreises Rendsburg-Eckernförde im Bereich der Hilfen zur Erziehung anhand relevanter Kriterien dargestellt und, wo möglich, mit der Entwicklung der Benchmarkkreise Ostholstein, Pinneberg, Schleswig-Flensburg und Stormarn verglichen. Diese Kreise werden zum Vergleich herangezogen, weil sie von der Größe und der Einwohnerzahl in Schleswig-Holstein am ehesten mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde vergleichbar sind. Da einige Zahlen für 2017 durch die aufgeführten Kreise noch nicht freigegeben wurden, fehlen diese teilweise in den Grafiken. Um einen Vergleich dennoch möglich zu machen, wurde ersatzweise der Mittelwert der hier für die Benchmarkkreise vorliegenden Werte  eingefügt

Um die Kostenentwicklung nachvollziehbar zu machen, werden die Trends in einzelnen Hilfearten, das Verhältnis zwischen ambulanten und stationären Hilfen sowie das Verhältnis von stationären Hilfen nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung) zu Hilfen nach § 33 SGB VIII (Pflegefamilie) an Hand von Grafiken dargestellt.  Auch die Entwicklung  der Tagessätze im Bereich der Heimerziehung bei Einrichtungen, die besonders durch den Jugend- und Sozialdienst des Kreises Rendsburg-Eckernförde in Anspruch genommen werden, wird aufgezeigt.

 

 

 

 

  1.               Entwicklung in den Hilfen zur Erziehung

 

Anzahl der Hilfen  zur Erziehung pro 100 Jugendeinwohner/in unter 21 Jahren

Durch die Ermittlung der Fallzahl je Jugendeinwohner/in ist es möglich, den Vergleich zwischen den Kreisen bei der Anzahl der  geleisteten Hilfen zur Erziehung transparent darzustellen. Die Grafik zeigt einen kontinuierlichen Anstieg der Hilfedichte im Kreis Rendsburg-Eckernförde seit 2014. Zusammen mit dem Kreis Stormarn ist für den Kreis Rendsburg-Eckernförde die höchste Steigerung insgesamt festzustellen, wobei der Anstieg im Kreis Stormarn von einem deutlich niedrigeren Niveau ausgeht.r den Kreis Rendsburg-Eckernförde ist die höchste Falldichte aller Benchmarkkreise zu verzeichnen.

 

Anm.[1]

 

Hilfen nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung)

Hilfen nach § 34 SGB VIII sind auf Grund ihrer hohen Kosten von besonderer Relevanz für die Steuerung  einer wirtschaftlich gestalteten Jugendhilfe. Da diese Hilfen ufig bewilligt werden, wenn ein Zusammenleben der Eltern mit ihren Kindern aus Gründen von Kindeswohlgefährdung nicht mehr möglich ist, kommt der Arbeit der Fachkräfte im Jugend- und  Sozialdienst im Vorfeld dieser Hilfen auch aus sozialpädagogischer Sicht eine besondere Bedeutung zu.

 

Die untenstehende Grafik zeigt, dass alle Benchmarkkreise außer Schleswig-Flensburg einen Anstieg der stationären Hilfen nach § 34 SGB VIII zu verzeichnen haben. Für den Kreis Rendsburg-Eckernförde ist die höchste Falldichte zu verzeichnen. Wie die zweite Grafik zeigt, sind der Fallzahlenanstieg und das bleibend hohe Niveau r Rendsburg-Eckernförde nicht ausschließlich auf die Zahl der unbegleiteten, minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer zurück zu führen. Insbesondere der weitere, wenn auch deutlich verlangsamte Anstieg von 2016 auf 2017 ist dadurch nicht mehr nachvollziehbar zu begründen.

 

 

 

 

 

 Anm. [2]

 

Anm. 2

 

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Auch die Falldichte der ambulanten Hilfen steigt bei fast allen Benchmarkkreisen kontinuierlich an. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde weist mit einem Wert von 17,13 die zweithöchste Falldichte der aufgeführten Kreise auf.

Anm. [3]

 

 

  1.  Verhältnis der Hilfearten zueinander

 

Die nachfolgende Tabelle stellt das Verhältnis ambulanter zu stationären Hilfearten dar. Dabei gilt, dass ein höherer Anteil ambulanter Hilfen im Verhältnis zu den stationären Hilfen als wirtschaftlich anzusehen ist. Wie die nachfolgende Grafik belegt, verschiebt sich die Quote im Kreis Rendsburg-Eckernförde seit 2015 zu Ungunsten der ambulanten Hilfen. Dennoch ist ein im Vergleich mit den Benchmarkkreisen günstiges Verhältnis der ambulanten zu den stationären Hilfen festzustellen.

 

 

 

Bei den stationären Hilfen gilt ein höherer Anteil von Pflegefamilien im Vergleich zu Unterbringungen  in der Heimerziehung als wirtschaftlich. Der Anteil der Heimerziehung an der Gesamtzahl der stationären Hilfen steigt seit 2015. Vergleichszahlen hierzu liegen nicht vor.

 

 

 

  1. Kostenentwicklung in den einzelnen Hilfearten

 

Neben den tatsächlichen Fallzahlen ist auch die Kostenentwicklung in den Hilfearten von Relevanz für die wirtschaftliche Steuerung in den Hilfen zur Erziehung. Kostenrelevant sind die tatsächlichen Entwicklungen bei den Leistungsentgelten (Tagessätze und Fachleistungsstunden), welche stark durch externe, schwer steuerbare Einflüsse wie etwa neue Tarifabschlüsse für die Beschäftigten beeinflusst werden. Auch die Bewilligungspraxis der Fachkräfte im Jugend- und Sozialdienst, die auf der Hilfeplanung fußt, trägt entscheidend zur fachlichen und wirtschaftlichen Steuerung der Einzelhilfen bei. Die nachfolgende Grafik stellt die durchschnittliche Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehungr den Kreis Rendsburg-Eckernförde dar.

 

 

Entwicklung der Kosten je Einzelfall

 

2014

2015

2016

2017

Rendsburg-Eckernförde

11.442

11.801

13.641

14.908

Segeberg

11.194

10.024

9.547

10.310

Schleswig-Flensburg

11.378

12.324

12.398

11.946

 Ostholstein

11.408

11.912

13.309

12.152

 Pinneberg

6.854

7.793

8.456

8.704

Durchschnitt

Benchmark (alle Kreise)

11.786

11.860

12.936

13.172

(Durchschnittliche Fallkosten Brutto)

 

Durchschnittliche Kostensteigerungen in der Heimerziehung seit 2014

Die durchschnittliche Kostensteigerung im Bereich der Heimerziehung wird im folgenden an Hand von  sieben Einrichtungen/Trägern  dargestellt, die durch den Jugend- und Sozialdienst des Kreises Rendsburg-Eckernförde ufiger in Anspruch genommen werden. Die unterschiedliche Höhe der Tagessätze ist einerseits auf eine unterschiedliche inhaltliche Ausrichtung  der Einrichtungen zurückzuführen, andererseits spielen auch strukturelle Rahmenbedingungen bei der Höhe des Tagessatzes eine Rolle. Die dargestellte durchschnittliche Kostensteigerung von 14,74%  spiegelt nicht zwingend die Steigerung der tatsächlichen Ausgaben des Kreises für diese Leistungen wider, da  nicht alle Einrichtungen die gleiche Platzzahl haben oder gleichmäßig belegt worden sind. Die Einrichtungsnamen wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Vergleichszahlen der Benchmarkkreise liegen hierzu nicht vor.

 

Sofern ein Träger von Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe eine Erhöhung seines Tagessatzes beantragt, ist er grundsätzlich verpflichtet, die Gründe  r die Kostensteigerung nachvollziehbar darzustellen. Da es jedoch regelmäßig wiederkehrende  Anlässe der Kostensteigerung wie etwa die allgemeine Teuerungsrate oder tarifliche Steigerungen gibt, hat sich in den Jugendämtern eine Praxis etabliert, wonach Träger  auch eine pauschale Anpassung ihres Entgeltes beantragen können. Die empfohlene Höhe der pauschalen Anpassung wird jährlich zwischen den Jugendämtern Schleswig-Holsteins abgestimmt. Beantragt ein Träger die pauschale Anpassung, wird sie in der Regel durch das Jugendamt gewährt. Dieses Verfahren hat sich unter Gesichtspunkten der Verwaltungsvereinfachung sehr bewährt. Die folgende Tabelle zeigt die Kostensteigerungen, die allein durch dieses Vorgehen begründet werden können.

 

  1.  Fazit

Seit einigen Jahren ist eine kontinuierliche Steigerung  der Falldichte bei den Hilfen zur Erziehung im Kreis Rendsburg-Eckernförde festzustellen. Gegenwärtig muss im Vergleich mit den Benchmarkkreisen die höchste Falldichte insgesamt konstatiert werden. Begründet ist dieses hohe Niveau sowohl in der Situation bei den stationären Hilfen (höchste Falldichte) als auch bei den ambulanten Hilfen (zweithöchste Falldichte).

Kostensteigernd wirkt sich dabei insbesondere die Entwicklung bei den stationären Hilfen aus. Zwar ist die Zahl der Heimunterbringungen nach § 34 SGB VIII insgesamt leicht rückläufig, da die Zahl der unbegleiteten, minderjährigen Ausländerinnen und ausländer sinkt. Auch das Verhältnis zwischen ambulanten und stationären Hilfen ist günstig. Die Zahl der untergebrachten jungen Menschen in Kostenzuständigkeit des Kreises ist jedoch deutlich gestiegen. Zudem hat sich innerhalb der stationären Hilfen das Verhältnis zwischen Unterbringungen in Pflegefamilien (§ 33 SGB VIII) und Unterbringungen in  Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) zu Ungunsten der kostengünstigeren Pflegefamilien verschoben.

Die Kosten des Tagessatzes einer Heimunterbringung  sind ebenfalls gestiegen. Neben tarifbedingt steigender Personalkosten  und der allgemeinen Teuerung führten auch gestiegene Qualitätsanforderungen durch die neue Heimrichtlinie (KJVO) zu einem Anstieg der Kosten.

Zwar haben alle Benchmarkkreise im Schnitt steigende Falldichten zu vermelden. Die Gründe für das hohe Niveau im Kreis Rendsburg-Eckernfördessen jedoch genauer untersucht werden. Erste Betrachtungen im Rahmen von Gesprächen mit Mitarbeitenden, Sichten der geltenden Standards und Fallakten ergaben Hinweise,  das insbesondere im Bereich der Prozessgestaltung ( z.B. bei der Hilfeplanung oder der Pflegekindervermittlung) noch Optimierungspotenzial hin zu einer wirtschaftlicher ausgestalteten Leistungsgewährung im Bereich der Hilfen zur Erziehung besteht.

Um dies genauer zu betrachten, ist geplant im JSD eine Organisationsuntersuchung durchzuhren. Neben einer objektiven Darstellung der Ist-Situation insbesondere bezogen auf die Prozess- und Strukturqualität sollen im Rahmen der Untersuchung Hinweise und Empfehlungen zur Weiterentwicklung des JSD in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht erarbeitet  werden. Die Ergebnisse sollen nach interner Bewertung und Diskussion im Jugendhilfeausschuss als Grundlage für einen Masterplan für die Weiterentwicklung des JSD genutzt werden.

Über die Ausgestaltung und die Umsetzung des Plans wird der Jugendhilfeausschuss dann fortlaufend informiert werden.

 

Thomas Voerste

 

 


[1] Die Zahlen der Benchmarkkreise für 2017 sind noch nicht durch diese freigegeben und können daher nicht mit aufgeführt werden. Der angegebene Mittelwert wurde auf Basis der bereits übermittelten Werte errechnet. Er ist somit noch nicht endgültig validiert, wird hier aber als erste Orientierung zu der Entwicklung in  den anderen Kreisen mit aufgenommen.

 

[2] Die Zahlen der Benchmarkkreise für 2017 sind noch nicht durch diese freigegeben und können daher nicht mit aufgeführt werden. Der angegebene Mittelwert wurde auf Basis der bereits übermittelten Werte errechnet. Er ist somit noch nicht endgültig validiert, wird hier aber als erste Orientierung zu der Entwicklung in  den anderen Kreisen mit aufgenommen. Zahlen für UMA liegen erst ab 2015 vor.

[3] Die Zahlen der Benchmarkkreise für 2017 sind noch nicht durch diese freigegeben und können daher nicht mit aufgeführt werden. Der angegebene Mittelwert wurde auf Basis der bereits übermittelten Werte errechnet. Er ist somit noch nicht endgültig validiert, wird hier aber als erste Orientierung zu der Entwicklung in  den anderen Kreisen mit aufgenommen.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:


 

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