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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/282-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

 

2. Sachverhalt:

 

Nach § 51 Abs.1 Ziff. 4 Satz 2 der Kreisordnung werden Personalentscheidungen für Inhaberinnen und Inhaber von Stellen, die dem Landrat unmittelbar unterstellt sind und Leitungsaufgaben erfüllen, auf Vorschlag des Landrats vom Hauptausschuss getroffen.

 

Bisher haben jeweils immer zwei Mitglieder des Hauptausschusses im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit an der Personalauswahl teilgenommen. Seit 2014 werden die Teilnehmer aus den Reihen der Politik entsprechend der Fraktionsstärke nach folgendem Modell ermittelt:

 

 

Stärke der Fraktionen:

 

Teiler/Partei

CDU (25)

SPD (14)

Grüne (10)

FDP (4)

AfD (3)

SSW (2)

Linke (2)

WGK (2)

 

O,5

 

50       (1)

 

28          (2)

 

20         (3)

 

8      (7)

 

6         (10)

 

4           (16)

 

4            (17)

 

4            (18)

 

1,5

 

16,67   (4)

 

9,33       (6)

 

6,67      (9)

 

2,67

 

2

 

1,33

 

1,33

 

1,33

 

2,5

 

10        (5)

 

5,6         (11)

 

4            (15)

 

 

 

 

 

 

3,5

 

7,14     (8)

 

4            (14)

 

2,86

 

 

 

 

 

 

4,5

 

5,56     (12)

 

3,11

 

 

 

 

 

 

 

5,5

 

4,55     (13)

 

 

 

 

 

 

 

 

6,5

 

3,85      (19)

 

 

 

 

 

 

 

 


Für die nächsten Personalauswahlgespräche im Sinne des § 51 Abs.1 Ziff. 4 Satz 2 der Kreisordnung würden sich die zu beteiligenden Vertreter der Fraktionen wie folgt zusammensetzen:

  

Auswahlverfahren

Parteien (Höchstzahl)

1

CDU (1) +SPD(2)

2

Grüne(3)+CDU(4)

3

CDU(5)+SPD(6)

4

FDP(7)+CDU(8)

5

Grüne(9)+AfD(10)

6

SPD(11)+CDU(12)

7

CDU(13)+SPD(14)

8

Grüne(15)+SSW(16)

9

Linke(17)+WGK(18)

10

CDU(19)+SPD(20)

   

Die zu benennenden Personen werden im Vorwege entsprechend geschult. Es wird vorgeschlagen, die vorstehend beschriebene Regelung bis zum Ende der Wahlperiode anzuwenden.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beschließt, für Auswahlgespräche im Zuge von Personalentscheidungen nach §51 Abs.1 Ziff.4 Satz 2 der Kreisordnung jeweils 2 Personen aus der Mitte des Hauptausschusses für die Dauer der Wahlperiode zu benennen. Die Zusammensetzung erfolgt nach der Stärke der Fraktion entsprechend der Höchstzahlen.

 


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:


 

 

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