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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/590

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

In der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 18.06.2018 hat wurden verschiedene Beschlüsse zur Entsendung von Personen in Gremien  mit Kreisbeteiligung gefasst.

 

Gegen die Entsendungsbeschlüsse in die Aufsichtsräte der KielRegion GmbH, der AWR BioEnergie GmbH und AWZ Betriebsgesellschaft mbH sowie in die Verwaltungsräte des BBZ am NOK des BBZ Rendsburg-Eckernförde wurde durch den 1. stellv. Landrat form- und fristgerecht Widerspruch gemäß § 38 KrO erhoben (s. Anlage). Der Widerspruch ist mit der Aufforderung verbunden, die rechtswidrigen Beschlüsse aufzuheben.

 

Hintergrund ist ein Verstoß gegen § 15 GstG. Es wäre in allen Fällen jeweils eine Frau mehr wie Männer zu entsenden gewesen, da in der vorangegangenen Wahlzeit, in Kenntnis des § 15 GstG, weibliche Mitglieder in diesen Gremien unterrepräsentiert gewesen sind.

 

Der Kreistag muss über die Angelegenheit in einer neuen Sitzung nochmals beschließen, bis dahin hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung.

 

Aufgrund der bestehenden Satzungsregelungen der Gesellschaften bleiben die bisherigen Vertreter bis zu einer abschließenden Entsendung im Amt.

 

Verletzen auch die neuen Beschlüsse das Recht, müsste der Landrat diese schriftlich binnen zwei Wochen beanstanden. Gegen die Beanstandung steht dem Kreistag die Klage vor dem Verwaltungsgericht zu.
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Die Beschlüsse vom 18.06.2018 bezüglich

 

  • der Entsendung von 3 Vertreterinnen / Vertretern in den Aufsichtsrat der KielRegion GmbH
  • der Wahl von 3 Mitgliedern in den Aufsichtsrat der AWR BioEnergie GmbH
  • der Wahl von 3 Mitgliederm in den Aufsichtsrat der AWZ Betriebsgesellschaft mbH
  • der Benennung von 5 Vertreterinnen / Vertretern für den Verwaltungsrat des BBZ am NOK
  • der Benennung von 5 Vertreterinnen / Vertretern für den Verwaltungsrat des BBZ Rendsburg-Eckernförde

 

werden aufgehoben.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:


 

 

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Anlagen

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