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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2018/603

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

Das Land Schleswig-Holstein stellt beginnend mit dem Haushaltsjahr 2018 aus dem Sondervermögen Haushaltsmittel in Höhe von 10 Millionen Euro für den Bau und die Sanierung von Kindertagesstätten bereit.

 

Der Richtlinienentwurf ist noch in der Anhörung, soll dem Ausschuss aber frühzeitig zur Kenntnis gegeben werden.

 

Nach dem bisherigen Entwurf würde dem Kreis ein Verfügungsrahmen in Höhe von 933.500 € zugewiesen werden.

 

Das Land ist bei den Beratungen zur Richtlinie dem Vorschlag der kommunalen Familie gefolgt, die Mittel wie üblich über die Kreise verteilen zu lassen. Auch wurde dem vorzeitigen Baubeginn ab 01.01.2018 auf fachlichem Rat gefolgt.

 

Leider sieht der Entwurf eine Antragsmöglichkeit erst ab 01.09.2018 vor, so dass nicht wie bisher üblich, bereits vorliegende Anträge verwendet werden können (fortlaufendes Windhundverfahren). Die Kreise hatten darum gebeten, die laufenden Investitionskostenförderprogramme im Verfügungsrahmen aufzustocken, so dass vorliegende Anträge Berücksichtigung finden können.

 

Die Verteilung erfolgt nun in einem neuen Programm unter Erweiterung der zu fördernden Maßnahmen.

 

Für alle – auch zukünftigen – Förderprogramme im Kita-Ausbau hat der Jugendhilfeausschuss das Windhundverfahren beschlossen, weil nur so eine Mittelverwendung garantiert werden kann. Die neu zufließenden Mittel müssen bis 01.03.2019 gebunden sein, sonst fallen sie an andere Kreise zurück. Dies ist nur durch das Windhundverfahren zu erreichen.

 

Die Verwaltung stellt sicher, dass alle Träger nach Veröffentlichung der Richtlinie von den Möglichkeiten der Antragstellung erfahren. Für die Verteilung gilt das Windhundverfahren nach sachgerechter Prüfung vollständiger Antragsunterlagen.

 

 

 

Christina Mönke
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:


 

 

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Anlagen

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