Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2018/584
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunales Benchmarking der Schleswig-Holsteinischen Kreise- Bericht Soziales 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Uwe Radant
- Ansprechpartner/in:
- Radant, Uwe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Sozial- und Gesundheitsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
06.09.2018
|
Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
Mit dem Projekt „Kommunales Benchmarking der schleswig-holsteinischen Kreise“ führen alle elf Kreise in Schleswig-Holstein einen umfassenden Kennzahlenvergleich durch, um sich in allen großen und wichtigen Bereichen der Kreisverwaltungen vergleichen zu können.
Im Benchmarking Soziales wurde bereits im achten Jahr ein umfassender Kennzahlenvergleich durchgeführt, um eine valide Datenbasis über die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII zu erhalten.
Gegenstand der Betrachtung in der Teilprojektgruppe Soziales sind folgende Leistungsbereiche:
- Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSi)
- Hilfe zur Gesundheit (HzG)
- Hilfe zur Pflege (HzP) und
- Hilfen in anderen Lebenslagen (HiaL) – darunter fallen z.B. Leistungen der Blindenhilfe, Hilfen zur Weiterführung des Haushalts, Übernahme von Bestattungskosten
- Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (HibsS)
- Leistungen nach dem Landespflegegesetz.
Für die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung wird ein gesonderter Kennzahlenvergleich (zusammen mit den kreisfreien Städten) durchgeführt, über den gesondert berichtet wird.
Die Ergebnisse der Teilprojektgruppe Soziales sind nicht Gegenstand des Benchmarking-Berichts. Sie werden voraussichtlich im Herbst 2018 als „Bericht „Benchmarking Soziales der Kreise in Schleswig-Holstein – Kennzahlenvergleich 2018 (Erhebungsjahr 2017)“ veröffentlicht.
Vorab wurde das anliegende Kennzahlenheft verfasst, das Informationen zu den wichtigsten Kennzahlen des Berichts enthält. Bezogen auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde stellen sie sich im Vergleich zum gewichteten Mittelwert der Kreise (Gew. MW) für 2017, im Vergleich 2016 zu 2017 und in der Entwicklung ab 2013 wie folgt dar:
Hilfe zum Lebensunterhalt
| Dichte (Leistungsbezieher pro 1.000 Einwohner) | Nettoausgaben pro Leistungsbezieher in € | Nettoausgaben pro Einwohner in € | ||||||
Wert RD-ECK | Gew. MW | Abwei-chung vom MW | Wert RD-ECK | Gew. MW | Abwei-chung vom MW | Wert RD-ECK | Gew. MW | Abwei-chung vom MW | |
| |||||||||
2017
|
7,07 |
6,15 |
0,92 |
3.756€ |
3.642€ |
114 € |
26,55€ |
22,18€ |
4,37€ |
Entwicklung 2016 - 2017 |
-3,6% |
2,7% |
-6,3% |
2,4% |
-0,2 %
|
2,6% |
-1,3 % |
1,5 % |
-2,8% |
Entwicklung durchschnittlich 2013 - 2017 |
-1,4% |
0,7% |
-2,1% |
3,3% |
2,5 % |
0,8% |
1,9 % |
3,0 % |
1,1 % |
Für das Jahr 2017 fällt die Dichte sowie der Nettoaufwand pro Leistungsbezieher und Einwohner im Kreis RD-ECK bezogen auf den Mittelwert aller Kreise etwas höher aus.
Im Vergleich von 2016 zu 2017 und bei Betrachtung der durchschnittlichen Werte von 2013 bis 2017 hingegen unterschreitet die Dichte und der Nettoaufwand pro Einwohner im Kreis RD-ECK die durchschnittlichen Wert auf Landesebene deutlich.
Lediglich beim Vergleich der Entwicklung von Nettoaufwendungen pro Leistungsbe-zieher von 2016 zu 2017 und von 2013 bis 2017 weichen die Kreiswerte gegenüber den landesweiten Mittelwerten geringfügig nach oben ab.
Der Zugang bei der Hilfe zum Lebensunterhalt ist nur bedingt steuerbar. Die Höhe der zu erbringenden Leistung im Einzelfall ist stark abhängig vom Einkommen des jeweiligen Leistungsbeziehers. Beim Vergleich mit den anderen Kreisen sind besonders die unterschiedlichen Wohnungskosten zu bedenken. Aufgrund des im Kreis RD-ECK existierenden Schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung der Angemes-senheit von Unterkunftskosten und der daraus resultierenden Richtwerte ergibt sich hier kein Handlungsspielraum für eine Reduzierung.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
| Dichte (Leistungsbezieher pro 1.000 Einwohner) | Nettoausgaben pro Leistungsbezieher in € | Nettoausgaben pro Einwohner in € | ||||||
Wert RD-ECK | Gew. MW | Abwei-chung vom MW | Wert RD-ECK | Gew. MW | Abwei-chung vom MW | Wert RD-ECK | Gew. MW | Abwei-chung vom MW | |
| |||||||||
2017 |
12,46 |
12,65
|
-0,19 |
5.791 |
5.520 |
271 |
72,15 |
69,15 |
3,00 |
Entwicklung 2016 – 2017
|
1,7% |
5,4% |
-3,7% |
1,3% |
0,6% |
0,7% |
3,0% |
5,0% |
-2,0% |
Entwicklung durchschnittlich 2013 - 2017 |
1,1% |
2,4% |
-1,3% |
3,0% |
2,1% |
0,9% |
4,1% |
4,3% |
-0,2% |
2017 lag die Dichte der Leistungsbezieher unter dem Mittelwert der Kreise, wie auch schon bei der Entwicklung von 2016 zu 2017 und in den Jahren von 2013 bis 2017.
Wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt gestalten sich die Nettoausgaben pro Einwohner günstiger als die für die Leistungsbezieher.
Auch hier gilt, dass der Zugang nur bedingt steuerbar ist. Wenn die Antragsteller die im Gesetz festgelegte Altersgrenze erreichen bzw. bei Jüngeren vom Rentenver-sicherungsträger die volle Erwerbsminderung auf Dauer festgestellt wird und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht zur Deckung des Bedarfs reichen, ist ein Rechtsanspruch auf die Leistung gegeben.
Beim Vergleich mit den anderen Kreisen sind auch bei dieser Hilfeart die unter-schiedlichen Wohnungskosten zu bedenken. Aufgrund des im Kreis RD-ECK existierenden Schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung der Angemessenheit von Unterkunftskosten und der daraus resultierenden Richtwerte ergibt sich hier kein Handlungsspielraum für eine Reduzierung.
Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung handelt es sich um die Leistung mit den meisten Leistungsempfängern innerhalb des SGB XII. Die Nettoauf-wendungen werden zu 100% vom Bund erstattet.
Hilfe zur Pflege
| Dichte (Leistungsbezieher pro 1.000 Einwohner) | Nettoausgaben pro Leistungsbezieher in € | Nettoausgaben pro Einwohner in € | |||||||||
Wert RD-ECK | Gew. MW | Abwei-chung vom MW | Wert RD-ECK | Gew. MW | Abwei-chung vom MW | Wert RD-ECK | Gew. MW | Abwei-chung vom MW | ||||
| ||||||||||||
2017
|
3,07 |
3,43 |
-0,36 |
6.254 |
6.306 |
-52 |
19,20 |
21,64 |
-2,44 | |||
Entwicklung 2016 - 2017 |
-12,2%
|
-12,2% |
O% |
-3,5% |
-17,1% |
13,6% |
-15,3% |
-27,2% |
11,9% | |||
Entwicklung durchschnittlich 2013 - 2017 |
-3,7% |
-4,4% |
0,7% |
0,1% |
-3,5% |
3,6% |
-3,6% |
-7,8% |
4,2% | |||
Bei der Hilfe zur Pflege stellt sich 2017 sowohl die Dichte als auch der Aufwand positiv dar. Die Werte sprechen für einen guten Ambulantisierungsgrad, der insbesondere auch auf die Hilfeplanung zurückgeführt werden kann.
Das die Werte für den Kreis Rendsburg-Eckernförde rückblickend ungünstiger ausfallen, wird darauf zurückgeführt, dass die dargestellte Fall-und Kostenstruktur der Hilfe zur Pflege noch nicht durchweg valide ist. Die gesetzlichen Änderungen im Rahmen des Dritten Pflegestärkungsgesetzes hatten große Auswirkungen auf die Erhebung der Daten, sodass die Vergleichbarkeit im ersten Jahr nach Inkrafttreten noch eingeschränkt sein kann.
Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz wurde u.a. ein neuer Pflegebedürftigkeits-begriff auch für den Leistungsbereich der Hilfe zur Pflege eingeführt. Die früheren 3 Pflegestufen wurden durch 5 Pflegegrade ersetzt, die auch geistige und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigen. Der Hilfebedarf wird nicht mehr nach Minuten für Waschen, Trinken, Essen und Mobilität sondern nach dem Grad der Selbständigkeit in elementaren Lebensbereichen bestimmt.
Personen mit einem pflegerischen Bedarf unterhalb des Pflegegrades 1 bzw. in stationären Einrichtungen unterhalb des Pflegegrades 2 haben keinen Anspruch mehr auf die Hilfe zur Pflege
Das Kennzahlenheft 2018 ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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635 kB
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