Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2018/577
Grunddaten
- Betreff:
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Tätigkeitsbericht 2017 der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Katrin Schliszio
- Ansprechpartner/in:
- Dr. Fahlbusch, Jonathan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Gesundheitsausschuss
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Kenntnisnahme
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06.09.2018
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt
2. Sachverhalt:
Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Frau Samiah El Samadoni, hat im Juni ihren Tätigkeitsbericht 2017 vorgestellt.
Die Verwaltung berichtet jährlich über den Tätigkeitsbericht und darin zum Ausdruck kommende Schwerpunkte sozialer Fragen in Schleswig-Holstein:
3.477 Petitionen richteten die Bürger des Landes im letzten Jahr an die Beauftragte und trugen darin ihre Sorgen, Nöte und Ängste vor, die sich aus Streitigkeiten und Problemen mit den Sozialbehörden ergaben. Schwerpunkt der Petitionen waren Probleme bei der gesetzlichen Krankenversicherung (Schwierigkeiten mit dem Krankengeld, Beitragsrückstände) und Schwierigkeiten im Umgang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket, insbesondere der Pauschale für den persönlichen Schulbedarf. Handlungsbedarf sieht aufgrund der Petitionen die Bürgerbeauftragte auch beim Unterhaltsvorschussgesetz, dem Thema Kindertagesstätten und Krippen sowie Themen rund um das SGB II. Die Neueingaben bei der Bürgerbeauftragten verteilen sich ungefähr wie folgt: 25 % auf Fragen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, 3,9 % der Anfragen auf Kindergeld / Kinderzuschlag, 16,6 % Krankenversicherung, 6,6 % Rentenversicherung, 7,7 % Rehabilitation und Teilhabe, 11,7 % Sozialhilfe und 16,8 % sonstige Rechtsgebiete.
Der vollständige Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten kann bei Interesse gerne im Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit eingesehen werden. Er ist auch im Internet auf der Homepage der Landesbeauftragten unter dem Link https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb/ abrufbar.
Namentlich erwähnt wird der Kreis Rendsburg-Eckernförde im Bericht der Beauftragten zum Thema Schulbegleitung: Die Abgrenzung zwischen den Leistungen der Krankenkassen und der Eingliederungshilfe ist erfahrungsgemäß schwierig. Neben den Petitionen, die die Beauftragte zu bearbeiten hat, finden in diesem Bereich häufig Auseinandersetzungen vor dem Sozialgericht statt und Auseinandersetzungen und Verhandlungen mit den beteiligten Krankenkassen.
Der von der Beauftragten herausgegriffene Fall bezieht sich auf die Frage der Leistungen von häuslicher Krankenpflege in der Schule. In der Praxis besondere Schwierigkeiten macht die Erkrankung an Diabetes oder Epilepsie, die eine ständige Begleitung oder Überwachung des Gesundheitszustandes oder des Blutzuckerspiegels erforderlich machen. In einer Reihe sozialgerichtlicher Verfahren vor dem Sozialgericht Schleswig, bestätigt durch das Landessozialgericht Schleswig-Holstein, hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde eine für sich klare Abgrenzung zwischen Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege und der Leistungen der Eingliederungshilfe gefunden. Die gerichtlich bestätigte Auffassung wird von der Bürgerbeauftragten nicht geteilt. In dem im Bericht auf Seite 47 herausgegriffenen Fallbeispiel gab es unterschiedliche Einschätzungen dazu, ob Leistungen der Eingliederungshilfe trotz eindeutigen Vorliegens einer medizinischen Indikation zu erbringen war. Unabhängig von der rechtlichen Einschätzung - die sicherlich unterschiedlich ausfallen kann - mahnt die Beauftragte zu Recht an, dass eine Absprache zwischen den beteiligten Rehabilitationsträgern, insbesondere der Krankenkassen und dem Träger der Eingliederungshilfe, erforderlich ist, und das mögliche Auffassungsunterschiede nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden sollten. Aus Sicht der Verwaltung stellt sich aber die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen als außerordentlich schwierig dar, weil diese häufig erforderliche Leistungen der medizinischen Behandlungspflege leichtfertig und ohne tiefere Prüfung des Sachverhalts ablehnen und sogar in offensichtlichen Fällen nicht zu Leistungen bereit sind, in der Annahme, dass der Träger der Eingliederungshilfe dann Leistungen erbringen wird. Die Verwaltung arbeitet an einem Kriterien- und Abgrenzungskatalog, der es für die Beteiligten zukünftig vorhersehbarer oder einfacher machen soll abzuschätzen, welcher Leistungsträger für welche Erkrankungen und für welche Rehabilitationsbedarfe zuständig ist.