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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/569-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt.

 

2. Sachverhalt:

Wie bereits mit der Vorlage 2018/569 dargelegt, lief die Anmeldefrist von Maßnahmen zum Bau von Radwegen aus dem Konzept von 2010 für das Haushaltsjahr 2019 gegenüber den Ämtern und Gemeinden am 12. Juli 2018 aus.

 

Nach Anmeldung der Maßnahmen durch die Gemeinden ergibt sich für die Prioritäten 1 und 2 folgendes Bild:

 

Auf Grundlage der GIS - Daten, welche dem UBA im April 2018 vorgestellt wurden, ergibt sich für die Prioritäten 1 und 2 ein Investitionsvolumen von:

 

1.842.160 €  

 

Wie bereits in der Vorlage 2018/569 dargelegt, sind 2010 Übertragungsfehler eingetreten, als das Gutachten in das digitale GIS- System der Kreisverwaltung eingebunden wurde. Das bedeutet, dass dem UBA in der Sitzung im April 2018 auch Kreisstraßen mit Priorität 1 und 2 fälschlicherweise vorgelegt wurden, die in die Priorität 3A oder 3B hätten aufgenommen werden müssen.

 

Im Gegenzug gibt es auch Kreisstraßen, die fälschlicherweise in die Prioritäten 3A und 3B aufgeführt wurden, wenngleich sie in der Priorität 1 oder 2 hätten aufgeführt werden müssen.

 

Nimmt man jene Maßnahmen hinzu, die fälschlicherweise in den Prioritäten 1 und 2 geführt wurden, ergibt sich für die Umsetzung dieser angemeldeten Maßnahmen ein Investitionsvolumen von weiteren:

 

790.020 €

 

Maßnahmen die wegen der fehlerhaften Übertragung irrtümlich nicht in die Priorität 1 oder 2 eingestuft wurden, sondern in die Prioritäten 3A und 3B, nunmehr aber unter Priorität 1 oder 2 geführt werden, wurden nicht angemeldet.

 

Somit ergibt sich auf Grundlage der GIS-Daten inklusive der Übertragungsfehler und der Grundlage des Radverkehrskonzeptes 2010 ohne Übertragungsfehler ein Investitionsvolumen von:

 

2.632.180 €

 

Die Ämter und Gemeinden haben sich bei der Abfrage des Kreises im April 2018 darauf verlassen, dass die Listen zuverlässig ermittelt wurden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die fälschlich aufgenommenen Maßnahmen in der Umsetzung 2019 bleiben und zugunsten der Ämter und Gemeinden eine Art Vertrauensschutz gilt.

 

Die Gemeinden haben die Umsetzung der von ihnen angemeldeten Maßnahmen unterschiedlich für die Jahre 2019 und 2020 geplant. Die Planungen und Ausschreibungen werden aber allesamt in 2019 erfolgen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte diese Umsetzungspraxis – nicht zuletzt mit Blick auf eine optimale Ausschreibung akzeptiert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Kosten lediglich geschätzt wurden und nicht mit letzter Sicherheit gesagte werden, ob die Ausschreibungsergebnisse die Kostenschätzung bestätigen.

 

Eine Übersicht der Anmeldungen der Prioritäten 1 und 2 ist in der Anlage 1 dargestellt.

 

Des Weiteren meldeten einige Ämter und Gemeinden auch Maßnahmen aus den Prioritäten 3 A und 3 B an. Die Beschlusslage des UBA umfasst jedoch nur eine Förderung der Prioritäten 1 und 2 in 2019. Ist die wirtschaftliche Lage weiterhin so gut und kommt der UBA darüber hinaus zu dem Ergebnis weitere Maßnahmen in 2020 fördern zu wollen, wird die Verwaltung einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen machen.


 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss fasst einen Beschluss nach Beratung.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Nach Beschluss.
 

 

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Anlagen

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