Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2018/555
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht "Regionales Übergangsmanagement - RÜM"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 3 Jugend, Familie und Bildung
- Bearbeiter/in:
- Christina Mönke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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04.07.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zusammenarbeit
Seit Januar 2015 besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen Vertreterinnen bzw. Vertretern des Jugendamtes, des Schulamtes, des Jobcenters, der Berufsbildungszentren (jeweils des Kreises Rendsburg-Eckernförde) sowie der Agentur für Arbeit Neumünster.
Ziel der Kooperation ist es, durch die rechtskreis- und organisationsübergreifende Zusammenarbeit dazu beizutragen, allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen erfolgreichen Übergang von der Schule in das Berufsleben zu ermöglichen.
In einer Steuerungsgruppe, in der alle Kooperationspartner vertreten sind, werden die Schritte zur Umsetzung dieses Zieles regelmäßig abgestimmt. Für die operative Umsetzung wurde eine Koordinierungsgruppe eingerichtet in der auch die gemeinsame Vereinbarung zum Projekt „Regionales Übergangsmanagement (RÜM)“ entwickelt wurde, deren weitere Konkretisierung sich nun in der Kooperationsvereinbarung zum Projekt Regionales Übergangsmanagement (RÜM) wiederfindet.
Was ist das „Regionale Übergangsmanagement“ (RÜM)?
Im Projekt RÜM erproben die Kooperationspartner die organisationsübergreifende Zusammenarbeit mit vier ausgewählten Gemeinschaftsschulen im Kreis in der Praxis. Insbesondere folgende Schwerpunkte sollen dabei gesetzt werden:
• Jugendliche und junge Erwachsene werden bei Bedarf beim Übergang von der Schule in die Arbeitswelt unterstützt,
• Zur Verwirklichung dieses Zieles werden regionale Koordinierungsstrukturen aufgebaut
• Die vereinbarten Koordinierungsstrukturen tragen zur Verbesserung der Abstimmung individueller Übergangsmaßnahmen bei
• Der Übergang von der Schule in den Beruf wird rechtskreisübergreifend verzahnt und koordiniert
Die Kooperation startete zu Beginn des 2. Schulhalbjahres 2017/18 unter Beteiligung von vier ausgewählten Gemeinschaftsschulen im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Die Projektlaufzeit ist bis Ende des Schuljahres 2018/19 befristet. Partnerschulen sind:
• die Grund- und Gemeinschaftsschule Schacht-Audorf,
• die Theodor-Storm-Gemeinschaftsschule Hohn,
• die Gudewerdt-Gemeinschaftsschule Eckernförde und
• die Christian-Timm-Gemeinschaftsschule Rendsburg.
Wie wird das umgesetzt?
Impulsgebend im Prozess RÜM ist zunächst die Klassenlehrkraft. Sofern sie auf eine Schülerin oder einen Schüler aufmerksam wird, bei der oder dem sich im Übergang in den Beruf Schwierigkeiten abzeichnen, wendet sie sich an das Fallmanagement der Schule. Diese neue Funktion wird durch eine Lehrkraft ausgeübt, die für diese Aufgabe stundenweise freigestellt wurde. Im darauf folgenden Gespräch zwischen Fallmanagement, Eltern und Schülerin oder Schüler werden erste Lösungsschritte überlegt. Es wird erwartet, dass schon hier eine wichtige Weichenstellung erreicht werden kann, etwa indem Eltern und Schülerin bzw Schüler sensibilisiert und informiert werden können oder zunächst eine Weitervermittlung an die Berufsberatung erfolgt. Wird jedoch in diesem Gespräch deutlich, das tiefergehende Probleme Ursache für die noch fehlende Anschlussperspektive sind, wird der Fall an die Koordinierungsgruppe RÜM weitergeleitet. In dieser Gruppe sind alle Partner der Kooperationsgemeinschaft vertreten und es kann beraten werden, wer mit welchen Kompetenzen helfen kann und wie etwaige Angebote verzahnt werden können. In dem ganzen Verfahren ist der Datenschutz gesichert, Beratungen finden mit Zustimmung der Sorgeberechtigten und/oder der Schülerin bzw. des Schülers statt. Hat eine Lehrkraft Bedarf an einer Beratung ohne Einverständnis der Betroffenen, kann diese nur anonymisiert erfolgen.
Wie soll die Evaluation erfolgen?
Das Projektergebnis wird laufend in einer Übergangs- und Verbleibstatistik evaluiert. Die Schülerinnen und Schüler werden dafür in insgesamt 8 Kategorien von “Berufsausbildung“ über „weiterführender Schulbesuch“ bis „unversorgt“ erfasst.
gez. Thomas Voerste