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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2018/553

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Jugendhilfeausschuss hat mit Datum vom 21.02.18 die Umsetzung des Projektes Inklusive Beschulung in Grundschulen in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe zum kommenden Schuljahr 2018/2019 beschlossen. Mit dieser Vorlage wird der Jugendhilfeausschuss über den Stand der Umsetzung unterrichtet.

 

Ziel des Projektes

Ziel des Projektes ist es sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler mit einem Unterstützungsbedarf für die Teilhabe am Schulleben die geeigneten Maßnahmen erhalten. Außerdem geht es um die Weiterentwicklung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe.

 

Wer ist beteiligt?

In dem neuen Projekt sollen Schule und Jugendamt sehr eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten, alle Entscheidungen werden paritätisch getroffen. In den Entscheidungsgremien wird in gemeinsamer Verantwortung über die erforderlichen Hilfen und über die Ressourcen entschieden werden (siehe Grafik).

 

Für die Durchführung der Hilfen werden die aktuell bekannten Träger der Jugendhilfe in eine Rahmenvereinbarung mit einbezogen, um so zielgenau und im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft den unterstützungsbedürftigen Schülerinnen und Schülern optimale Angebote machen zu können. Gleichzeitig werden für das Personal, das die Schülerinnen und Schüler unterstützt (Schulbegleitungen), bessere Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen. Kurzzeitige, ereignisbefristete Verträge müssen nicht mehr geschlossen werden

 

An dem Projekt werden, neben dem Jugendamt, 48 Grundschulen, vier Förderzentren und mehrere Jugendhilfeträger beteiligt sein.

Wie soll es konkret laufen?

Die 48 teilnehmenden Grundschulen werden in sechs Entscheidungsgremien, den regionalen Netzwerkgruppen,  eingeteilt. In den Netzwerkgruppen sind außerdem die Förderzentren, das Jugendamt und eine Kraft des Leistungserbringers vertreten.  Jede Netzwerkgruppe verfügt über ein festes Wochenstundenbudget für Leistungen der Schulbegleitung. Die Höhe des Budgets wird auf der Grundlage der Aufwendungen der letzten zwei Jahre für die Region festgelegt. Liegt ein Antrag auf Schulbegleitung vor, prüft die Netzwerkgruppe den Bedarf und entscheidet über eine konkrete Unterstützung. Dabei sollen neben der Unterstützung durch die Schulbegleitung auch weitere Ressourcen vor Ort an den Schulen, wie etwa  die schulische Assistenz, die schulische Erziehungshilfe usw. nach Bedarf mit einbezogen werden. Vorteil dieser Lösung ist die hohe Flexibilität und Kreativität bei der Verknüpfung der Ressourcen von Jugendhilfe und Schule, die sie ermöglicht.

 

Das Projekt hat eine Laufzeit von drei Jahren und wird jährlich evaluiert.

 

Grafische Übersicht:

 

 

 

gez. Thomas Voerste
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:


 

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