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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/548

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Sachverhalt:

 

a)     Unterausschuss Kindertagesbetreuung

Gem. § 7 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde können für einzelne Aufgaben Unterausschüsse gebildet werden. Unterausschüsse können nur Entscheidungen als Empfehlung für den Jugendhilfeausschuss treffen.

 

Aufgrund der besonderen Bedeutung der Kindertagesbetreuung und der damit verbundenen umfangreichen Entwicklungs-, Abstimmung, und Entscheidungsbedarfe hat der Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 14.08.2013 beschlossen, einen Unterausschuss Kindertagesbetreuung einzurichten.

 

Die Arbeit des Unterausschusses hat sich sehr bewährt und sollte fortgeführt werden. Die zeitnahe fachliche Abstimmung mit den Vertretern der Städte und Gemeinden sowie der freien Träger ist hilfreich und sicher die Transparenz für die gemeinsame Aufgabe.

 

Von daher schlägt die Verwaltung für die Besetzung des Unterausschusses Kindertagesbetreuung vor:

 

  • Zwei Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
  • Zwei Vertretungspersonen für die Städte
  • Zwei Vertretungspersonen für die Gemeinden
  • Zwei Vertretungspersonen für die freien Träger der Jugendhilfe
  • Eine Vertretungsperson für die Kreiselternvertretung
  • Mit beratender Stimme die Gleichstellungsstelle des Kreises

 

Stellvertretende Personen werden nicht benannt.

 

 

b)     Weitere Gremien

 

Familienhorizonte gGmbH – Pädagogischer Beirat

 

Die Besetzung des pädagogischen Beirates erfolgt wie in der Vergangenheit durch:

 

  • Zwei Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
  • den Jugendamtsleiter – Thomas Voerste
  • den Leiter des Jugend- und Sozialdienstes – Andreas Reich

Stellvertreterinnen Frau Angela Reiter und Frau Petra Gehle (Jugend- und Sozialdienst)

 

Förderung der Jugendarbeit Kuratorium

 

Die Besetzung des Kuratoriums erfolgt wie in der Vergangenheit durch:

 

  • Zwei Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
  • Zwei stellvertretende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
  • Zwei Mitglieder aus dem Vorstand des Kreisjugendringes
  •  

Die Geschäftsführung erfolgt durch die Fachdienstleiterin des Fachdienstes Kinder, Jugend, Sport.

 

Erziehungsberatungsstellen – Kuratorium

 

Die Besetzung des Kuratoriums erfolgt wie in der Vergangenheit durch:

 

  • Drei Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
  • den Jugendamtsleiter – Thomas Voerste

 

 

 

gez. Christina Mönke
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

a)     Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Unterausschuss Kindertagesbetreuung entsprechend der Vorlage zu besetzen. Die Vertreter des Jugendhilfeausschusses für den Unterausschuss werden in der Sitzung benannt.

b)     Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Besetzung der weiteren Gremien gem. Vorlage. Die Vertreter des Jugendhilfeausschusses für den Unterausschuss werden in der Sitzung benannt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungspartner um Benennung von Vorschlägen für die Besetzung der Gremien zu bitten.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:


 

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Anlagen

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