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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/180-003-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

Am 30.05.2018 erfolgte ein Vorabgespräch zwischen Kreisverwaltung und Landesplanungsbehörde zur zukünftigen Einbindung der Kreise und kreisfreien Städte im Zuge der Neuaufstellung der Regionalpläne (siehe vorherige Mitteilungsvorlage VO/2013/180-003)

 

Gemäß § 9 des Landesplanungsgesetzes sind die Kreise und kreisfreien Städte frühzeitig an der Erarbeitung des Regionalplans für den jeweiligen Planungsraum zu beteiligen. Seitens der Landesplanungsbehörde ist angedacht, eine 3-stufige Einbindung der jeweiligen Gebietskörperschaften einzurichten.

 

1. Stufe: Informationsbereitstellung

 

Bereitstellung von Sachinformationen durch die Kreise und kreisfreien Städte an die Landesplanungsbehörde (z.B. Lage von Deponien, Großkläranlagen). Koordinierung der Anfragen und Antworten durch einen zentralen Ansprechpartner in der Verwaltung.

 

2. Stufe: Kreisgespräche / Planungsraumgespräche

 

Vorstellung und Diskussion zu Einzelthemen mit den jeweils betroffenen Fachbehörden, z.B. zu den Themen „Rohstoffe“, „Hochwasser- und Küstenschutz“, „Tourismus & Erholung“, „Freiraumstruktur“ im Rahmen von Kreisgesprächen. Für das Thema „Rohstoffsicherung“ wurde ein entsprechendes Fachgespräch im Kreis Rendsburg-Eckernförde am 20.06.2018 bereits durchgeführt.

 

3. Stufe: Einrichtung einer Planerrunde

 

Landesweite bzw. planungsraumweite Einrichtung einer Planerrunde mit monatlichem Sitzungsturnus. Innerhalb dieser Planerrunde sollen Vorschläge für konkrete Festsetzungen in den Regionalplänen erarbeitet werden. Besonderer thematischer Fokus soll auf das Thema Siedlungsentwicklung, z.B. durch Weiterentwicklung der Siedlungsachsenabgrenzung, der Aktualisierung von Nahbereichsdarstellung oder die Einbindung bestehender Gewerbeflächenentwicklungskonzepte gelegt werden.

 

Seitens der Verwaltung werden folgende Hinweise gegeben:

 

-          Eine Mitwirkungsbereitschaft wurde von den Hamburg Randkreisen in der entsprechenden Arbeitsgemeinschaft bereits besprochen und positiv voreingeschätzt. Politische Beratungen sind hier nicht vorgesehen.

 

-          Eine Abstimmung der Landesplanungsbehörde mit den Verwaltungsspitzen der Landeshauptstadt Kiel sowie des Kreises Plön stand zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch aus.

 

-          Das aufzuwendende Personalbudget wird verwaltungsseitig bis Mitte 2019 auf 0,5 Vollzeitstellen, ab Mitte 2019 auf 0,25 Vollzeitstellen geschätzt. Die koordinierende sowie fachliche Zuständigkeit hinsichtlich der 1. Stufe sowie der 3. Stufe würden beim Fachdienst Regionalentwicklung liegen. Für die 2. Stufe würde die koordinierende Zuständigkeit beim Fachdienst Regionalentwicklung, die fachliche Zuständigkeit themenbezogen bei den jeweiligen Fachbehörden liegen.

 

-          Aus fachlicher Sicht bietet sich eine Mitwirkung des Kreises in der vorgeschlagenen Vorgehensweise einerseits an, da insbesondere durch die Einbindung im Rahmen der 3. Stufe eine aktive Mitgestaltung zu den Fachinhalten möglich erscheint. Andererseits liegt die Verantwortung für die ordnungsmäße Aufstellung des Landesentwicklungsplanes bei dem Land Schleswig-Holstein. Es darf nicht dazu führen, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde durch sein Mitwirken in eine Verantwortung gelangt.

 

Nach einer Beratung durch den Regionalentwicklungsausschuss ist zu beschließen, ob im Fachbereich über das bestehende Personalbudget hinaus Dispositionen getroffen werden können.


 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Regionalentwicklungsausschuss trifft eine Entscheidung nach einer Beratung in der Sitzung.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

In Abhängigkeit vom Ergebnis der Beratung und dem darauf aufbauenden Beschluss entstehen möglicherweise Personalkosten. Für eine halbe Stelle EG 11, Stufe 3, entstehen jährliche Personalkosten in Höhe von 32.527,93 € inkl. Unfallkasse.
 

 

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