Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/483
Grunddaten
- Betreff:
-
Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen im Land Schleswig-Holstein
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Katrin Schliszio
- Ansprechpartner/in:
- Jeske-Paasch, Susanne Tel. 04331 202638
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Sozial- und Gesundheitsausschuss
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Entscheidung
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Geplant
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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18.06.2018
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt
2. Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 22.06.2017 hat der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschlossen, dem Kreistag die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Klärung von Handlungsfeldern unter Berücksichtigung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Konventionen über Rechte von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein für die Dauer der Wahlperiode zu empfehlen. In der Sitzung des Kreistages am 25.09.2017 wurde dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt. Mit der Kommunalwahl am 06.05.2018 endete die Wahlperiode. Um die Arbeit fortzusetzen wird vorgeschlagen, eine neue Arbeitsgruppe einzurichten.
Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Land Schleswig-Holstein wurde im Januar 2017 von der Landesregierung beschlossen. Die Landesregierung hat sich auf folgende zehn Handlungsfelder verständigt, die für die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen zentrale Bedeutung haben und die wesentlichen Inhalte der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen repräsentieren.
Handlungsfeld Nr. 1 | Bewusstseinsbildung |
Handlungsfeld Nr. 2 | Bildung |
Handlungsfeld Nr. 3 | Arbeit und Beschäftigung |
Handlungsfeld Nr. 4 | Unabhängige Lebensführung, Bauen und Wohnen |
Handlungsfeld Nr. 5 | Kultur, Sport und Freizeit |
Handlungsfeld Nr. 6 | Gesundheit und Pflege |
Handlungsfeld Nr. 7 | Schutz der Persönlichkeitsrechte |
Handlungsfeld Nr. 8 | Partizipation und Interessenvertretung |
Handlungsfeld Nr. 9 | Mobilität und Barrierefreiheit |
Handlungsfeld Nr. 10 | Barrierefreie Kommunikation und Information |
Seitens des Kreises sollen im Rahmen seiner Möglichkeiten Punkte für einen Beitrag zur UN-Konvention identifiziert werden. In einer Arbeitsgruppe werden Handlungsfelder für die Beteiligung zur Erfüllung der UN-Konvention erarbeitet.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Kreistag für die Dauer von zwei Jahren die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Klärung von Handlungsfeldern unter Berücksichtigung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Konventionen über Rechte von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein. An der Arbeitsgruppe sollen unter Leitung des Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Kreises Rendsburg-Eckernförde je ein Mitglied der im Kreistag vertretenen Parteien sowie zwei Mitglieder der Verwaltung mitwirken.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,4 MB
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