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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/532

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß der Satzung für das Jugendamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 17.06.2013 sind die neuen Mitglieder des Jugendhilfeausschusses für die kommende Legislaturperiode zu wählen. Der Jugendhilfeausschuss setzt sich  satzungsgemäß  aus

  • 9 Mitgliedern des Kreistages oder in den Kreistag wählbaren Bürgerinnen und Bürgern, die in der Jugendhilfe erfahren sind,
  • 3 von den im Kreis wirkenden anerkannten Jugendverbänden (Kreisjugendring) vorgeschlagenen Vertreterinnen bzw. Vertretern,
  • 3 von der Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände vorgeschlagenen Mitgliedern,

als stimmberechtigte Mitglieder

und

  • 1 Mitglied, welches die Belange ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger vertritt,
  • 1 Mitglied, welches von den Kirchen vorgeschlagen wurde,
  • 1 Familienrichterin bzw. Familienrichter auf Vorschlag der Landgerichtspräsidentin bzw. des Landgerichtspräsidenten,
  • 1 Lehrerin bzw. Lehrer auf Vorschlag des Schulamtes,
  • 1 Mitglied auf Vorschlag der Kreiselternvertretung für Kindertageseinrichtungen

als beratende Mitglieder

 

zusammen.

 

Jede bzw. jeder Vorschlagsberechtigte kann darüber hinaus für von ihr bzw. ihm vorgeschlagene Mitglieder erste und zweite Stellvertretungen benennen.

 

Folgende Mitglieder wurden von den jeweiligen Verantwortlichen zur Wahl vorgeschlagen:

 

Für den Kreistag:

Für den Jugendhilfeausschuss sind 9 politische Mitglieder und entsprechende stellvertretende Mitglieder zu wählen. Fraktionen, auf die bei der Sitzverteilung kein Sitz entfällt, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss zu entsenden (§41 Abs.2 KrO).

CDU 4 Mitglieder

SPD 2 Mitglieder

Grüne 2 Mitgleider

FDP 1 Mitglied

 

Für die Jugendverbände:

1)     Anna Krieger-Bratke (Vorstand KJR)

2)     Stefan Link (Jugendpastor ev.-luth. Kirchenkreis)

3)     Thorsten Weber (Kreisjugendfeuerwehr)

4)     Daniel Krieger-Bratke (Verein für Jugend- und Erwachsenenbildung, Vorstand Landesjugendring Schleswig-Holstein)

 

Für die Wohlfahrtsverbände:

Benennung erfolgt in KW 23.

 

Für die Belange ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger:

Benennung steht noch aus.

 

Für die Religionsgemeinschaften:

Benennung erfolgt in KW 23.

 

Für Familienrichterinnen und –richter:

Torbjörn Stryck (Richter am Amtsgericht Rendsburg)

 

Für das Schulamt:

Benennung steht noch aus.

 

Für die Kreiselternvertretung:

Ulrike Schröder (Vorstand KEV).

 

 

 

Thomas Voerste

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag wählt die satzungsgemäß vorgeschlagenen Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

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