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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/513

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Nach dem Runderlass des Innenministers des Landes Schleswig-Holstein vom 02.08.1994 - IV 3301 - 160.110.4 - betreffend die Einrichtung und Beteiligung von Seniorenbeiräten im Lande Schleswig-Holstein, der noch Gültigkeit hat, sollte die Mitgliederzahl eines Seniorenbeirats so bemessen sein, dass einerseits eine ausreichende Legitimation zur Wahrnehmung der Seniorenprobleme vorhanden ist, andererseits aber die Arbeitsfähigkeit des Gremiums nicht durch eine zu hohe Mitgliederzahl beeinträchtigt wird.

 

Ein geeigneter Richtwert ist nach der Kommentierung zu § 42a der Kreisordnung, der Regelungen für Beiräte beinhaltet, die Größe der Ausschüsse des Kreistages.   Durch die  Änderung der Hauptsatzung des Kreises Rendsburg-Eckern erhöht sich die Mitgliederzahl der ständigen Ausschüsse des Kreistages Rendsburg-Eckernförde von 13 auf 19, die künftig auch für den Kreisseniorenbeirat gelten soll.
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, die beigefügte Satzung zur Änderung des § 4 der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Bildung eines Beirates für Seniorinnen und Senioren (Kreisseniorenbeirat) zu erlassen
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine
 

 

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Anlagen

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