Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2018/530
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung der weiteren Vertreterinnen bzw. Vertreter des Kreises in der Mitgliederversammlung des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 1 Zentrale Dienste
- Bearbeiter/in:
- Martin Schmedtje
- Ansprechpartner/in:
- Schmedtje, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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18.06.2018
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt
2. Sachverhalt:
§ 5 der Satzung des SHLKT:
Mitgliederversammlung
(1) Jeder Kreis wird in der Mitgliederversammlung durch den Kreispräsidenten/die Kreispräsidentin und den Landrat/die Landrätin vertreten. Kreise mit mehr als 50.000 Einwohnern werden grundsätzlich für jede darüber hinaus gehenden angefangenen 50.000 Einwohner durch einen weiteren Kreistagsabgeordneten oder eine Kreistagsabgeordnete vertreten. Maßgebend für die Berechnung ist die vom Statistischen Landesamt festgestellte Einwohnerzahl am Ende des jeweils vergangenen Jahres. Die Kreistage wählen die weiteren Kreistagsabgeordneten zu Beginn ihrer Wahlzeit oder nach der Neuwahl des Landrates / der Landrätin, soweit sich Veränderungen bei den geborenen Mitgliedern ergeben, nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, sofern nicht Verhältniswahl gemäß § 35 Abs. 4 KrO i.V.m. § 41 Abs. 1 KrO verlangt wird. Hierbei ist ein Anteil von mindestens 40 % Frauen anzustreben.
Die Kreispräsidenten/Kreispräsidentinnen und Landräte/ Landrätinnen werden auf die Wahlvorschläge der Fraktion angerechnet, deren sie tragender Partei sie angehören.
(2) Die Vertreterinnen und Vertreter der Kreise werden dem Landkreistag unverzüglich nach ihrer Wahl durch den Kreistag benannt.
(3) In der Mitgliederversammlung können sich vertreten lassen
a) Kreispräsidenten/Kreispräsidentinnen und Landräte/Landrätinnen
durch einen/eine von ihnen zu benennenden/benennende Vertreter/Vertreterin aus der Mitte des Kreistages,
b) ein Kreistagsabgeordneter/eine Kreistagsabgeordnete durch seinen/ihre Vertreter/Vertreterin.
Bei rd. 272.000 Einwohnern sind somit 5 weitere Vertreterinnen oder Vertreter zu benennen.
Partei | Vertreter(in) | Stv. Vertreter(in) |
parteilos | Landrat Dr. Schwemer |
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CDU | Kreispräsident(in) |
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SPD |
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Bündnis 90/Die Grünen |
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CDU |
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CDU |
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SPD |
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Es sind mindestens 2 weibliche Vertreterinnen und 2 weibliche stv. Vertreterinnen des Kreistages zu benennen.
Weitere Informationen können der beigefügten Info des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages entnommen werden. Hiernach findet §15 Gleichstellungsgesetz keine Anwendung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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603,4 kB
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