Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2018/530

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

§ 5 der Satzung des SHLKT:

 

Mitgliederversammlung

 

(1)  Jeder  Kreis  wird  in  der  Mitgliederversammlung  durch  den Kreispräsidenten/die  Kreispräsidentin  und  den  Landrat/die Landrätin  vertreten.  Kreise  mit  mehr  als  50.000  Einwohnern werden  grundsätzlich  für  jede  darüber  hinaus  gehenden angefangenen  50.000  Einwohner  durch  einen  weiteren Kreistagsabgeordneten  oder  eine  Kreistagsabgeordnete vertreten.  Maßgebend  für  die  Berechnung  ist  die  vom Statistischen  Landesamt  festgestellte  Einwohnerzahl  am  Ende des  jeweils  vergangenen  Jahres.  Die  Kreistage  wählen  die weiteren  Kreistagsabgeordneten  zu  Beginn  ihrer  Wahlzeit  oder nach  der  Neuwahl  des  Landrates  /  der  Landrätin,  soweit  sich Veränderungen  bei  den  geborenen  Mitgliedern  ergeben,  nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, sofern nicht Verhältniswahl gemäß  §  35  Abs.  4  KrO  i.V.m.  §  41  Abs.  1  KrO  verlangt  wird. Hierbei ist ein Anteil von mindestens 40 % Frauen anzustreben.

 

Die  Kreispräsidenten/Kreispräsidentinnen  und  Landräte/ Landrätinnen  werden  auf  die  Wahlvorschläge  der  Fraktion angerechnet, deren sie tragender Partei sie angehören.

 

(2)  Die  Vertreterinnen  und  Vertreter  der  Kreise  werden  dem Landkreistag  unverzüglich  nach  ihrer  Wahl  durch  den  Kreistag benannt. 

 

(3)  In der Mitgliederversammlung können sich vertreten lassen

a)  Kreispräsidenten/Kreispräsidentinnen und Landräte/Landrätinnen

 durch einen/eine von ihnen zu benennenden/benennende Vertreter/Vertreterin aus der Mitte des Kreistages,

b)  ein Kreistagsabgeordneter/eine Kreistagsabgeordnete durch seinen/ihre Vertreter/Vertreterin.

 

Bei rd. 272.000 Einwohnern  sind somit 5 weitere Vertreterinnen oder Vertreter zu benennen.

 

Partei

Vertreter(in)

 Stv. Vertreter(in)

parteilos

Landrat Dr. Schwemer

 

CDU

Kreispräsident(in)

 

SPD

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

 

CDU

 

 

CDU

 

 

SPD

 

 

 

 

 

Es sind mindestens 2 weibliche Vertreterinnen und 2 weibliche stv. Vertreterinnen  des Kreistages zu benennen.

 

Weitere Informationen können der beigefügten Info des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages entnommen werden. Hiernach findet §15 Gleichstellungsgesetz keine Anwendung.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: Entfällt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...