Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2018/529
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Ausschüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 1 Zentrale Dienste
- Bearbeiter/in:
- Martin Schmedtje
- Ansprechpartner/in:
- Schmedtje, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
|
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18.06.2018
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt
2. Sachverhalt:
Gemäß §41 Abs. 5 KrO wählt der Kreistag die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse. Das Vorschlagsrecht steht den Fraktionen zu; die Fraktionen können in der Reihenfolge ihrer Höchstzahlen entsprechend § 28 Abs. 2 Satz 2 bestimmen, für welche Vorsitzenden ihnen das Vorschlagsrecht zusteht (Zugriffsverfahren); bei gleicher Höchstzahl entscheidet über die Reihenfolge das Los, das die oder der Vorsitzende des Kreistags zieht. Zur oder zum Vorsitzenden kann nur ein Mitglied des Ausschusses vorgeschlagen werden. Für die Wahl gilt § 34 Abs. 1 entsprechend. Wird während der Wahlzeit die Wahlstelle einer oder eines Vorsitzenden frei, gelten für die Wahl der Nachfolgerin oder des Nachfolgers die Sätze 1 bis 4 entsprechend; dabei werden jeder Fraktion so viele Höchstzahlen gestrichen, wie am Tage des Ausscheidens der oder des Vorsitzenden, für deren oder dessen Wahlstelle das Vorschlagsrecht festgestellt werden soll, Vorsitzende der Ausschüsse einer Fraktion angehören. Steht das Vorschlagsrecht für eine Wahlstelle fest, wird die vorschlagsberechtigte Fraktion von diesem Zeitpunkt an bei der Feststellung des Vorschlagsrechts für weitere Wahlstellen so behandelt, als ob die Wahlstelle auf ihren Vorschlag besetzt worden sei. Für stellvertretende Vorsitzende gelten die Sätze 1 bis 6 entsprechend. Bei Verhinderung der oder des Vorsitzenden und aller stellvertretenden Vorsitzenden leitet das älteste Mitglied die Sitzung des Ausschusses.
Lt. Hauptsatzung gibt es aktuell die folgenden ständigen Ausschüsse:
Hauptausschuss:
Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung:
Sozial- und Gesundheitsausschuss:
Bau- und Umweltausschuss:
Regionalentwicklungsausschuss:
Jugendhilfeausschuss:
Die Wahl erfolgt im Zugriffsverfahren entsprechend der Höchstzahlen nach der nachfolgenden Tabelle:
Teiler/Partei | CDU (25) | SPD (14) | Grüne (10) | FDP (4) | AfD (3) | SSW (2) | Linke (2) | WGK (2) |
O,5 |
50 (1) |
28 (2) |
20 (3) |
8 (7) |
6 (10) |
4 |
4 |
4 |
1,5 |
16,67 (4) |
9,33 (6) |
6,67 (9) |
2,67 |
2 |
1,33 |
1,33 |
1,33 |
2,5 |
10 (5) |
5,6 (11) |
4 |
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Ausschuss 1: CDU Ausschuss 2: SPD Ausschuss 3: Grüne
Ausschuss 4: CDU Ausschuss 5: CDU Ausschuss 6: SPD