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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2018/515

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

Gemäß § 27a der Kreisordnung können sich Kreistagsabgeordnete durch Erklärung gegenüber der oder dem Vorsitzenden des Kreistages (Kreispräsident/in) zu einer Fraktion zusammenschließen. Die Mindestzahl der Mitglieder einer Fraktion beträgt zwei.

 

Die Erklärungen sind zu Beginn der Sitzung vorzulegen, da die Fraktionsstärke für die Besetzung der Gremien ausschlaggebend ist.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: Entfällt


 

 

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