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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/500

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der imland gGmbH gehören dem Aufsichtsrat 9 Mitglieder, die der Kreistag entsendet, 1 Chefarzt/Chefärztin, Ltd. Abteilungsarzt/-ärztin, der/die auf Vorschlag der Chefärzte/Ltd. Abteilungsärzte vom Kreistag berufen wird sowie 5 Arbeitnehmer/-innen - Vertreter, die nach dem Betriebsverfassungsgesetz gewählt werden, an.

 

Von den Chefärzten/Ltd. Abteilungsärzten wird Herrn Dr. Nils Haake, Chefarzt der Intensivmedizin, für den Aufsichtsrat vorgeschlagen.

 

Bei der Beschlussfassung ist § 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frau-en im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG) zu beachten. Danach sind bei der Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, Frauen und Männer jeweils hälftig zu berücksichtigen. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, sollen Frauen und Männer alternierend für die letzte Person berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los.


 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag entsendet 9 Mitglieder in den Aufsichtsrat der imland gGmbH und beruft auf Vorschlag der Chefärzte/ltd. Abteilungsärzte Herrn Dr. Nils Haake, Chefarzt der Intensivmedizin, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:


 

 

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