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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/498

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Gem. § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der RKiSH bestellt die Gesellschafterversammlung einen 15-köpfigen Aufsichtsrat. Für jedes Mitglied ist ein/eine Vertreter/Vertreterin zu benennen. Jeder Gesellschafter, also auch der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist berechtigt, 2 Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Der Betriebsrat ernennt 5 Mitglieder.

 

Bei der Beschlussfassung ist § 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frau-en im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG) zu beachten. Danach sind bei der Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, Frauen und Männer jeweils hälftig zu berücksichtigen. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, sollen Frauen und Männer alternierend für die letzte Person berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los.


 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag entsendet 2 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbH und benennt für diese 2 Vertreter/Verterinnen.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:


 

 

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