Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/498
Grunddaten
- Betreff:
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Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbH (RKiSH)Entsendung von 2 Mitgliedern in den Aufsichtsrat der RKiSH und Benennung von 2 Vertretern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.5 Kommunales und Ordnung
- Bearbeiter/in:
- Klaus Behrens
- Ansprechpartner/in:
- Behrens, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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18.06.2018
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
Entfällt
2. Sachverhalt:
Gem. § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der RKiSH bestellt die Gesellschafterversammlung einen 15-köpfigen Aufsichtsrat. Für jedes Mitglied ist ein/eine Vertreter/Vertreterin zu benennen. Jeder Gesellschafter, also auch der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist berechtigt, 2 Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Der Betriebsrat ernennt 5 Mitglieder.
Bei der Beschlussfassung ist § 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frau-en im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG) zu beachten. Danach sind bei der Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, Frauen und Männer jeweils hälftig zu berücksichtigen. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, sollen Frauen und Männer alternierend für die letzte Person berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los.