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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/497

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Der Gesellschaftsvertrag des Landestheaters enthält keine Vorgabe zur Anzahl der Vertreter eines Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung. Die Stimmrechte sind unabhängig von der Zahl der entsendeten Vertreter in § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages geregelt. In der konstituierenden Sitzung des Kreistages im Jahr 2013 sind 6 Kreistagsmitglieder als Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung des Landestheaters benannt worden. Insofern wird vorgeschlagen, in gleicher Weise zu verfahren.

 

Gem. § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages des Landestheaters besteht der Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern. Die Stadt Flensburg entsendet 4 Mitglieder, die Städte Rendsburg und Schleswig sowie der Gesamtbetriebsrat je 1 Mitglied. 5 weitere Mitglieder werden aus den Vorschlägen der anderen Gesellschafter durch die Gesellschafterversammlung gewählt. In der Vergangenheit war der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit 1 Mitglied im Aufsichtsrat vertreten.

Bei der Beschlussfassung ist § 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frau-en im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG) zu beachten. Danach sind bei der Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, Frauen und Männer jeweils hälftig zu berücksichtigen. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, sollen Frauen und Männer alternierend für die letzte Person berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los.


 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag benennt 6 Vertreter/innen für die Gesellschafterversammlung der Schleswig-Holsteinische Landestheater und Sinfonieorchester GmbH und schlägt der Gesellschafterversammlung 1 Mitglied für die Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft vor.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:


 

 

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