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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/496

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Gem. § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Nordkolleg GmbH entsendet der Kreis Rendsburg-Eckernförde 5 Vertreter in die Gesellschafterversammlung. Die Stadt Rendsburg entsendet 2 Vertreter, die weiteren Gesellschafter ebenfalls einen Vertreter.

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aus 5 Mitgliedern. 2 Mitglieder werden vom Kreis Rendsburg-Eckernförde vorgeschlagen, 1 Mitglied wird von der Stadt Rendsburg vorgeschlagen und 2 Mitglieder werden aus den Vorschlägen der anderen Gesellschafter gewählt, darunter ein Mitglied des Fördervereins.

 

Bei der Beschlussfassung ist § 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frau-en im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG) zu beachten. Danach sind bei der Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, Frauen und Männer jeweils hälftig zu berücksichtigen. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, sollen Frauen und Männer alternierend für die letzte Person berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los.


 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag entsendet 5 Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Nordkolleg Rendsburg GmbH und schlägt 2 Mitglieder für den durch die Gesellschafterversammlung zu wählenden Aufsichtsrat vor.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen


 

 

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