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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/489

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Gem. § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der AWR GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 13 Mitgliedern. Der Kreis ist durch den Landrat oder einen von ihm zu benennenden Vertreter sowie 6 weitere Mitglieder, die vom Kreistag gewählt werden, im Aufsichtsrat vertreten. Die Service Plus GmbH benennt 6 Mitglieder.

 

Bei der Beschlussfassung ist § 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frau-en im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG) zu beachten. Danach sind bei der Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, Frauen und Männer jeweils hälftig zu berücksichtigen. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, sollen Frauen und Männer alternierend für die letzte Person berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los.

 

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag wählt 6 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbH.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen


 

 

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