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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/960-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

 

 

2. Sachverhalt:

 

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im Stadt-Umland-Bereich Kiel ist gekennzeichnet durch intensive Verkehrsverflechtungen mit starken Verkehrsströmen über Kreis- und Stadtgrenzen hinweg. Um den hieraus resultierenden Verkehrsbedürfnissen im ÖPNV hinsichtlich des Fahrgastinteresses wie auch unter der Maßgabe rationeller Leistungserbringung möglichst optimal zu genügen, werden traditionell in erheblichem Umfang Verkehrsleistungen über die Kreis- und Stadtgrenze hinweg angeboten. Dies gilt sowohl für Verkehre, die vom Kreis Rendsburg-Eckernförde bestellt und finanziert werden und in die Landeshauptstadt hineinlaufen wie auch umgekehrt für Verkehre, die von der Landeshauptstadt Kiel bestellt und finanziert werden und in die Nachbarkreise führen. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wurde 1998 der Verkehrsverbund Region Kiel (VRK) mit dem „VRK“-Vertrag als Grundlage zur Sicherstellung und Optimierung übergreifender Lösungen für den ÖPNV ins Leben gerufen.

Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Zielsetzung möglichst hoher Attraktivität des ÖPNV ist eine Weiterentwicklung dieser Struktur zur Sicherstellung möglichst optimaler Verbindungen zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und der Landeshauptstadt auch zukünftig unbedingt notwendig. Dies gilt umso mehr im Hinblick auf die aktuelle Luftverschmutzungsproblematik mit den hieraus resultierenden Erfordernissen, die Ein- und Auspendler in verstärktem Maße zum Umstieg vom PKW auf den ÖPNV zu bewegen. Ebenso ist dies zielführend mit Blick auf die in den letzten Jahren erfolgte weitere Vertiefung der Zusammenarbeit innherlab der KielRegion, die in Bezug auf die Mobilität aktuell mit dem gemeinsamen Masterplan Mobilität für die KielRegion ihren starken Ausdruck findet.

Um sich den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der VO Nr. 1370/2007 anzupassen besteht die Notwendigkeit, die Finanzierung der Verkehre im VRK neu zu gestalten (vgl. VO/2016/960). Dafür wurde seitens der Fa. Rödl & Partner ein Vorschlag zur neuen Finanzierungssystematik entwickelt.

Die bisherigen Bestimmungen zur Finanzierung sollen dabei durch die in der Anlage aufgeführten Regelungen ersetzt werden. Bisher zahlen die Aufgabenträger ihren Finanzierungsanteil in einen VRK-Topf ein, aus dem die Verkehrsunternehmen ihren Anteil ausgezahlt bekommen. Zukünftig soll die Finanzierung wie folgt geregelt werden:

I. Die Zuständigkeit für die Finanzierung der Leistungen der Verkehrsunternehmen liegt zukünftig ausschließlich bei demjenigen Aufgabenträger, in dessen Auftrag die Leistung erbracht wird.

II. Der jeweils zuständige Aufgabenträger stellt im Rahmen der jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sicher, dass die für die Finanzierung des ÖPNV im bestehenden Umfang erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.

III. Die Aufgabenträger vereinbaren untereinander finanzielle Ausgleichsleistungen für exterritoriale Verkehre in einem separaten interkommunalen Vertrag (siehe Anlage).

Die weiteren Regelungen zur Zusammenarbeit im VRK bleiben wie bisher erhalten.

Mit der neuen Finanzierung ergeben sich praktisch keine Änderungen am VRK als solcher. Durch die Umstellung der VRK-Zahlungsmodalitäten ergeben sich keine grundsätzlichen Änderungen an dem vom Kreis bisher zu zahlenden Betrag i.H.v. 212.000 €. Auf Grund der Tatsache, dass die DB Regio Schleswig-Holstein zukünftig keine Mittel mehr aus der VRK-Finanzierung bezieht, wird sich die Gesamtsumme für den Kreis Rendsburg-Eckernförde von bisher 212.000 € auf etwa 200.000 € reduzieren.


 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

1. Der Regionalentwicklungsausschuss beschließt, dem Kreistag zu empfehlen,

 

die Verwaltung mit dem Abschluss des anliegenden Vertrages über die Abgeltung exterritorialer Verkehre zwischen den Aufgabenträgern der Landeshauptstadt Kiel, dem Kreis Plön und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde zu beauftragen. Dabei wird die Verwaltung ermächtigt, redaktionelle bzw. unwesentliche Änderungen an dem Vertragsentwurf vorzunehmen.

 

2. Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Regionalentwicklungsausschusses,

 

die Verwaltung mit dem Abschluss des anliegenden Vertrages über die Abgeltung exterritorialer Verkehre zwischen den Aufgabenträgern der Landeshauptstadt Kiel, dem Kreis Plön und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde zu beauftragen. Dabei wird die Verwaltung ermächtigt, redaktionelle bzw. unwesentliche Änderungen an dem Vertragsentwurf vorzunehmen.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhaltsdarstellung 

 

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Anlagen

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