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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/484

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

In einer Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig- Holstein und den kommunalen Spitzenverbänden haben sich Land und Kommunen auf einen Integrationsfestbetrag in Höhe von 17 Millionen Euro für die Jahre 2017, 2018 und 2019 verständigt. Diese Mittel sollen dazu dienen, den Kommunen Planungssicherheit zu geben und  die kommunalen Integrationsleistungen vor Ort zu verstetigen. Die erste  Tranche 2018 in Höhe von 686.375€ (807.500€, davon 15% = 121.125.-€ Kreisanteil) steht zur Verteilung an die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden an. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände hatte sich 2017 zum Ziel gesetzt,  einen Verteilungsschlüssel zu erarbeiten, der nicht nur die zugewiesenen Flüchtlinge, nach der Ausländer- und Aufnahmeverordnung berücksichtigt,  sondern die Verteilung der Mittel der tatsächlichen Bedarfssituation anpasst. Bisher ist noch kein  entsprechendes Modell erarbeitet worden.

 

Die Verteilung der Neuzugewanderten nach der Ausländer- und Aufnahmeverordnung ist in Tabelle 1 (s. Anlage) beschrieben.

Im Kreis Rendsburg Eckernförde ist die Entwicklung so, dass überproportional viele

Neuzugewanderte nach Rendsburg gezogen sind. ( Tabelle 2, Quelle Einwohnermelde- ämter Stand 31.12.2017, Neuzugewanderte aus den 7 Hauptherkunftsländern Syrien, Afghanistan, Iran, Irak, Jemen, Eritrea und Armenien, s. Anlage).

 

Nimmt man die verschiedenen Ausgangssituationen als Grundlage, so ergeben sich sehr unterschiedliche Berechnungsmodelle zur Verteilung des Integrationsfestbetrags (s. Tabelle 3, Berechnung auf Grundlage der Zahlen der Ausländer- und Aufnahmeverordnung und Tabelle 4, Berechnung auf der Grundlage der Zahlen Einwohnermeldeämter).

 

Mit dem Vorstand des Gemeindetages wurde auf der Grundlage eines Mischmodells (50% Zahlen Einwohnermeldeamt, 50% Ausländer- und Aufnahmeverordnung,  Tabelle 5, s. Anlage) und den Berechnungen nach den Zahlen der Einwohnermeldeämter (Tabelle 4, s. Anlage) die Situation im Kreis Rendsburg- Eckernförde erörtert.

 

Der Vorstand des Gemeindetages hat grundsätzlich die besondere Belastung der Stadt Rendsburg anerkannt und trägt das Mischmodell (Tabelle 5, s. Anlage) mit, wünscht sich aber auch eine angemessene Beteiligung des Kreises im Rahmen seiner Ausgleichsfunktion und um die Lasten nicht alleine tragen zu müssen.

 

In Tabelle 6 (s. Anlage) ist auf der Grundlage einer Beteiligung des Kreises in Höhe von 50.000.- € aus den Integrationsmittel ein entsprechendes Modell entwickelt worden.
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt nach Beratung, eines der im Folgenden beschrieben Auszahlungsmodelle als Grundlage für die Auszahlung der ersten Tranche des Integrationsfestbetrags 2018 zu verwenden.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:


 

 

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Anlagen

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