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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2018/465

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist mit einem Anteil von 96,16 % an der WFG Infrastruktur GmbH beteiligt.

 

In der Gesellschafterversammlung der WFG Infrastruktur GmbH am 11.06.2018 soll u. a. über die Entlastung des Aufsichtsrates beschlossen werden.

 

Gesetzlicher Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat, der auch Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft ist.

 

Auf Empfehlung des Landkreistages hat der Hauptauschuss in den vergangenen Jahren den Landrat angewiesen, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

Eine neuerliche rechtliche Überprüfung hat ergeben, dass gemäß § 47 Abs. 4 Satz 1 GmbHG ein Gesellschafter bei Abstimmungen, die ihn entlasten, einem Stimmrechtsverbot unterliegt. Der Landrat ist also kraft Gesetzes von der Abstimmung über die Entlastung des Aufsichtsrates ausgeschlossen.

 

Entsprechend § 47 Abs. 1 GmbHG erfolgt die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der übrigen Gesellschafter.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen


 

 

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