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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2018/482

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Der Rufbereitschaftsdienst nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) außerhalb der Dienstzeiten der Kreisverwaltung wird seit dem 1. Januar 2012 wieder durch den Sozialpsychiatrischen Dienst der Kreisverwaltung sichergestellt.

 

Im beigefügten Bericht für das Jahr 2017 sind die Daten der Kriseneinsätze des Rufbereitschafts- und Tagesdienstes zusammengefasst.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

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Anlagen

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