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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2016/960-002

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt:

 

Im Zuge der fortgesetzten Auswertung der Praxis (siehe § 1 (2) VRK-Vertrag) in Verbindung mit der Bewertung durch einen externen Berater im Zuge eines Rechtsgutachtens (vgl. hierzu VO/2016/960-001) sind die VRK-Vertragspartner übereingekommen, dass mit der Zielsetzung einer auch für die weitere Zukunft rechtssicheren ÖPNV-Finanzierung die im VRK-Vertrag insbesondere in § 5 niedergelegten Bestimmungen zu den finanziellen Leistungen für den VRK nicht länger Anwendung finden sollen. Sicherzustellen ist dabei, dass hieraus keine wirtschaftlichen Nachteile für die Verkerhsunternehmen erwachsen. Es ergeben sich hieraus die in der Anlage aufgeführten Änderungserfordernisse, die einvernehmlich zwischen den Partnern des VRK-Vertrages beschlossen werden sollen – ergänzend zum interkommunalen Ausgleich zwischen den Aufgabenträgern.


 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Regionalentwicklungsausschuss beschließt, die Verwaltung mit dem Abschluss der anliegenden Vereinbarung der VRK-Partner zur Änderung der Bestimmungen bezüglich der im VRK-Vertrag enthaltenen Regelungen zur Finanzierung zu beauftragen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:


 

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Anlagen

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