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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/461

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

Mit Wirkung zum 01.01.2013 haben die Landeshauptstadt Kiel, der Kreis Plön und der Kreis Rendsburg-Eckernförde auf der Grundlage von § 19 a des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Zusammenarbeit im Bereich des ÖPNV geschlossen (Beschluss des HA vom 15.11.2012). Er regelt die Aufgabendurchführung aus dem Bereich der Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung und aus dem Bereich der Selbstverwaltungsaufgaben durch die Landeshauptstadt Kiel für alle drei Vertragspartner; erstgenannter Bereich betrifft die vom Land seit 2013 auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragenen Aufgaben der für ÖPNV-Liniengenehmigungen zuständigen Genehmigungsbehörde, letztere diverse Bereiche aus dem Aufgabenprofil, die aus der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft erwachsen. Die betroffenen Aufgaben sind im Vertrag in § 1 näher bezeichnet.

 

Zwischenzeitlich haben die Vertragspartner die praktische Anwendung des Vertrages ausgewertet und in diesem Zuge die Erkenntnis gewonnen, dass im Bereich der Aufgaben des Genehmigungswesens der zu Vertragsabschluss veranschlagte Aufwand für Personal-, Sach- und Gemeinkosten nicht ausreichend ist. Unter Bezugnahme auf § 4 Abs. 3 des Vertrages haben die Partner Verhandlungen aufgenommen mit dem Ziel, dieses zu Lasten der Landeshauptstadt Kiel bestehende Problem einer Lösung zuzuführen. Nach zunächst erfolgten gemeinsamen Bemühungen gegenüber dem Land Schleswig-Holstein, in Anwendung des Prinzips der Konnexität eine Erhöhung der landesseitig hierfür zur Verfügung gestellten Mittel zu erreichen, die erfolglos geblieben sind, haben sich die Vertragspartner auf die im Änderungsvertrag aufgeführten Änderungen hierzu verständigt. Gegenstand ist hierbei im Wesentlichen die Festlegung des finanziellen Ausgleichs auf der Grundlage des jeweils entstehenden Aufwands und die Methodik der Erfassung und Fortschreibung desselben.

Für die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung im Genehmigungswesen ergibt sich eine Erhöhung des Finanzierungsanteils des Kreises Rendsburg-Eckernförde um 11.193,21 €, von bisher 4.130,13 € auf zukünftig 15.323,34 €. Auch wenn die Steigerung von über dem Dreifachen erheblich ist, sollte nicht außer Betracht bleiben, dass der Aufbau einer eigenen Genehmigungsbehörde bei dem Kreis Rendsburg-Eckernförde erheblich höhere finanzielle Aufwendungen erfordern würde.

Darüber hinaus haben sich weitere Präzisierungen bzw. Ergänzungen, auch bezüglich der Selbstverwaltungsaufgaben, als erforderlich erwiesen, die in diesem Zuge ebenfalls vorgenommen werden und in den Änderungsvertrag aufgenommen sind.
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

1. Der Regionalentwicklungsausschuss beschließt, dem Hauptausschuss zu empfehlen, die Verwaltung mit dem Abschluss des anliegenden Änderungsvertrages zu beauftragen. Dabei wird die Verwaltung ermächtigt, redaktionelle bzw. unwesentliche Änderungen an dem Änderungsvertrag vorzunehmen. 

 

2. Der Hauptausschuss beschließt auf Empfehlung des Regionalentwicklungsausschusses die Verwaltung mit dem Abschluss des anliegenden Änderungsvertrages zu beauftragen. Dabei wird die Verwaltung ermächtigt, redaktionelle bzw. unwesentliche Änderungen an dem Änderungsvertrag vorzunehmen. 
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Mehraufwendungen i.H. von zunächst 11.193,21 € für die Jahre 2018 und 2019 wurden im Rahmen der Haushaltsplanungen bereits im Budgets „ÖPNV“ vorgesehen.
 

 

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Anlagen

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