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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/505-007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt:

 

Der Masterplan Mobilität für die KielRegion wurde am 11.10.2017 durch den Regionalentwicklungsausschuss beschlossen (vgl. VO/2015/505-006). Im Masterplan Mobilität werden die verschiedenen Teilbereiche der KielRegion und insbesondere die engen (Pendler-) Verflechtungen abgebildet. Aufgrund der engen Verflechtungen und des gemeinsamen Interesses zu einer Modernen Mobilität sprachen sich die beteiligten Gebietskörperschaften für die Einrichtung eines Regionalen Mobilitätsmanagements bei der KielRegion GmbH aus. Vorbehaltlich der positiven Förderentscheidung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ist der Start des Regionalen Mobilitätsmanagements Mitte 2018 geplant. Das Arbeitsprogramm des Regionalen Mobilitätsmanagements basiert auf den im Masterplan Mobilität gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen. Durch eine intensive Abstimmung mit den Verwaltungen der Gebietskörperschaften sowie den Institutionen des Landes wurde sichergestellt, dass keine Doppelstrukturen entstehen.

In Abstimmung mit den Verwaltungen und den beteiligten landesweiten Institutionen wie z.B. NAH.SH wurden die Maßnahmen priorisiert. Berücksichtigt wurden dabei die parallel laufenden aktuellen Entwicklungen (z.B. Aussagen in Koalitionsverträgen, Fördermöglichkeiten, Mobilitätsplanungen in den Gebietskörperschaften). Damit das Regionale Mobilitätsmanagement zügig mit der Umsetzung starten kann, haben die Gebietskörperschaften Projektmittel eingestellt (jeweils 70.000,-€).

Das Arbeitsprogramm 2018 des Regionalen Mobilitätsmanagements ist in folgender Darstellung umrissen:


 

Das Regionale Mobilitätmanagement wird die verschiedenen Mobilitätsmanager in den Kommunen unterstützen und arbeitsteilig Maßnahmen umsetzen. Die von den Gebietskörperschaften bereitgestellten Projektmittel werden durch die zahlreichen Fördermittel ergänzt, die aktuell zu den verschiedenen Mobilitätsthemen aufgelegt werden. Die Höhe der Hebelwirkung ist derzeit nicht abschätzbar und wird in den regelmäßigen Berichterstattungen aufgezeigt. Sollten Maßnahmen nicht vollständig in 2018 umgesetzt werden können, erfolgt deren Umsetzung in 2019.

 

Die Verwaltungen der beteiligten Gebietskörperschaften empfehlen den jeweiligen Fachausschüssen eine finanzielle Beteiligung für die dargestellten Maßnahmen als Arbeitsprogramm für das Regionale Mobilitätsmanagement im Jahr 2018 (Erläuterungen sind in Anlage 1 beigefügt):

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Regionalentwicklungsausschuss beschließt, die im Haushalt eingestellten Mittel i.H.v. 70.000 € für das in Anlage 01 dargestellte Arbeitsprogramm des regionalen Mobilitätsmanagements freizugeben.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die erforderlichen Mittel i.H.v. 70.000 € wurden bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen in den Haushalt 2018 eingestellt. Die Verwendung dieser Mittel steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Regionalentwicklungsausschusses.
 

 

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Anlagen

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