Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/470
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur barrierefreien Gestaltung von Haltestellen für den öffentlichen Personennahverkehr im Kreis Rendsburg-Eckernförde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.3 Regionalentwicklung und Mobilität
- Bearbeiter/in:
- Malte Nevermann
- Ansprechpartner/in:
- Dr. Kruse, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Regionalentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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25.04.2018
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
2. Sachverhalt:
Im Rahmen der barrierefreien Gestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und im Kontext seiner Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion fördert der Kreis Rendsburg-Eckernförde den barrierefreien Um- und Ausbau von Bushaltestellen im Kreisgebiet, soweit die Baulast bei Kreis oder Gemeinden liegt. So soll innerhalb des Kreises Rendsburg-Eckernförde die öffentliche Infrastruktur des ÖPNV barrierefrei gestaltet und die Infrastruktur, in besonderer Hinsicht auf § 8 Abs. 3 PBefG, an heutige Erfordernisse angepasst werden.
Gemäß Beschluss des Regionalentwicklungsausschusses vom 28.02.2018 (vgl. VO/2018/430-001-001) wurde nunmehr beiliegende Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur barrierefreien Gestaltung von Haltestellen für den öffentlichen Personennahverkehr im Kreis Rendsburg – Eckernförde mit folgenden wesentlichen Eckpunkten erstellt:
▶ verfügbare Haushaltsmittel von 2 Mio. €,
▶ der barrierefreie Um- oder Ausbau von Bushaltestellen sowie dafür notwendige Planungskosten können bei Haltestellen gefördert werden, die nach den Vorgaben des Rechtsgutachtens über die „Zuständigkeit für den Umbau von Bushaltestellen“ in Verbindung mit dem „Vorschlagsliste barrierefrei auszubauender Haltestellen“ der Priorität 1a oder 1b zugeordnet sind und deren Baulast in die Zuständigkeit des Kreises oder der Städte, Ämter und Gemeinden fällt,
▶ der Zuschuss beträgt 100 % bei Haltestellen, nach vorgenannten Kriterien, deren Baulast in die Zuständigkeit des Kreises fällt,
▶ bei Haltestellen, die der Priorität 1a oder 1b zugeordnet sind und deren Zuständigkeit der Baulast bei den Gemeinden liegt, beträgt der Zuschuss 33 %.
Die weiteren Inhalte sind der anliegenden Förderrichtlinie zu entnehmen.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Regionalentwicklungsausschuss beschließt die anliegende „Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur barrierefreien Gestaltung von Haltestellen für den öffentlichen Personennahverkehr im Kreis Rendsburg–Eckernförde“ als Grundlage für die Förderung der barrierefreien Gestaltung von Haltestellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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121,8 kB
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424,3 kB
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