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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/252-002

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Die mit Beschluss vom 17.11.2016 des Umwelt- und Bauausschusses durch Verwaltung in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie zur Zukunft des Klimaschutzes im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist durch die Firma BDO Wirtschaftsprüfung AG erstellt worden. Die Vorstellung der Ergebnisse erfolgte durch BDO bereits  in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses vom 05. März.

Fazit der Studie

Die durchgeführten Analysen zeigen Vorteile bei der Umsetzung des Klimaschutzmanagements in einer kreisweiten gemeinsamen Organisation. So wird die Abbildung des Klimaschutzmanagements in kleineren Kommunen durch die Etablierung einer solchen Struktur meist erst ermöglicht.

Klimaschutzmanagement ist durch den örtlichen Charakter jedoch grundsätzlich eine originäre Aufgabe der Kommunen und wirkt regelmäßig durch Schnittstellen positiv auf die Bereiche Raumplanung und Wirtschaftsförderung. Weiterhin kann Expertise als Grundlage der effektiven und effizienten Aufgabenerfüllung in den verschiedenen Bereichen des Klimaschutzmanagements in einem größeren Team vorgehalten werden. Gebietsübergreifende Projekte (z. B. gemeinsame Förderanträge) können in einer Organisation wirksam abgewickelt werden.

Als Gesellschaftsform empfiehlt sich mit Blick auf die wirtschaftliche Tätigkeit im Verhältnis mit den Gesellschaftern die GmbH, sie ermöglicht im Grundsatz eine hohe Flexibilität unter den Gesellschaftern im Ein- und Austrittsrecht und ist nach außen hin im Grundsatz weniger beschränkt in der operativen Handlungsfähigkeit als ein Verein.

Der originäre Gründungsaufwand einer gemeinsamen Organisation ist im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen und den zu erwartenden dargestellten Vorteilen vergleichsweise gering. Im Rahmen des Gründungsprozesses fallen im Zuge der Ausweitung und Koordination der Aktivitäten des Klimaschutzmanagements im Kreis jedoch auch einmalige Sach- und Personalaufwendungen (insbesondere Marke, Internetpräsenz, Begleitung Gründungsprozess und Rekrutierungsprozess) an.

Die dargestellte Organisation fügt sich grundsätzlich in die Strukturen der vorhandenen landesweiten Organisationen ein und kann die Umsetzung vor Ort entscheidend positiv beeinflussen, begleiten oder gar vollständig übernehmen. Die Abgrenzung zu privaten Planungsbüros ist grundsätzlich gegeben. Im Zeitablauf sind die Schnittstellen zu landesweiten Organisationen und eine klare Abgrenzung zu privaten Planungsbüros bei der Ausgestaltung der Tätigkeiten stets zu beachten.

 

Finanzielle Auswirkungen im Falle der Gründung einer Klimaschutzagentur

Der Beitrag des Kreises, so ein Vorschlag, kann dem bereits geleisteten durchschnittlichen Aufwand für den Klimaschutz in den Jahren 2014, 2015 und 2016 entsprechen. Damit hätte der Kreis ca. 160 TEUR pro Jahr für die Finanzierung der Agentur aufzuwenden. Die kommunalen Gesellschafter sollten sich ebenfalls über einen fixen Gesellschafterbeitrag an der Agentur beteiligen. Ein Finanzierungsbeitrag von 2 EUR je Einwohner und Jahr der kreisangehörigen Kommunen ist auch im Vergleich mit anderen Klimaschutzagenturen nicht unüblich und kann erwartungsgemäß durch Einsparung von Energiekosten in den jeweiligen Liegenschaften mittelfristig kompensiert werden.

Selbst bei einer Beteiligung aller Kommunen und damit 100% der Einwohner des Kreisgebietes sorgt der finanzielle Anteil des Kreises dafür, dass der stimmrechtliche Anteil nicht unter 25,1% fällt. Die Sperrminorität des Kreises ist in der zukünftigen Entwicklung der Klimaschutzagentur grundsätzlich gewährleistet. Bei der demographischen Entwicklung des Kreises über die nächsten 5 Jahre ist ein geringer Bevölkerungsrückgang festzustellen. Daher sollte der finanzielle Beitrag der Städte und Gemeinden pro Einwohner zusätzlich zur Inflationsrate durch einen Demographiefaktor (0,6%) angepasst werden.

 

Weiteres Vorgehen

1)     Die Gutachter schlagen vor, dass zur Gründung so viele kommunale Gesellschafter beitreten, dass 20 – 30% der Einwohner des Kreises vertreten sind. Damit wäre zunächst eine ausreichende Finanzierung gewährleistet, aber nicht zu viele Gesellschafter, um den Aufbau der Agentur nicht zu komplex zu gestallten. Nach Beschluss des Umwelt- und Bauausschusses soll daher durch die Verwaltung geprüft werden, welche Kommunen sich an der Gründung einer Agentur beteiligen würden.

2)     Parallel wird sondiert, welche Fördermittel zur Reduktion des Eigenanteils zur Gründung einer Agentur zur Verfügung stehen.

3)      Parallel werden die detaillierten Gründungsschritte einer GmbH erarbeitet und alle formellen Schritte vorbereitet.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Studie zur Kenntnis und beschließt die Verwaltung zu beauftragen die Voraussetzungen der Gründung einer Klimaschutz GmbH gemäß den Ziffern 1 – 3 des Weiteren Vorgehens dieser Vorlage zu prüfen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Prüfung der Voraussetzungen der Gründung einer Agentur verursacht nur marginale Kosten, welche durch das Budget des Klimaschutzmanagements gedeckt sind.


 

 

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Anlagen

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