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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/468

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt.

 

2. Sachverhalt:

Im Jahr 2010 wurde für den Kreis Rendsburg-Eckernförde in Zusammenarbeit mit den Ämtern und Gemeinden ein umfangreiches Radverkehrskonzept erstellt. Darüber hinaus besteht ein landesweites Radverkehrsnetz. Inwieweit das landesweite Radverkehrsnetz vollständig abgearbeitet ist, wird in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschuss dargelegt werden können.

Vor Umsetzung des Konzeptes des Kreises wurde durch den Umwelt- und Bauausschuss jedoch mit Blick auf eine Haushaltskonsolidierung beschlossen, den Radwegebau zunächst auszusetzen und nur bereits im Haushalt veranschlagte Maßnahmen noch durchzuführen.

Im Herbst 2017 hat der Umwelt- und Bauausschuss die Verwaltung beauftragt einen Vorschlag zum Fortgang des Radwegebaues an Kreisstraßen vorzulegen und diesen Vorschlag mit einem Konzept zu hinterlegen.

 

Vorschlag:

Die Verwaltung erachtet folgende Rahmenbedingungen, die sich in der Vergangenheit als praktikabel und von breiter Akzeptanz getragen erwiesen haben, für die Finanzierung des Radwegebaus als sinnvoll:

 

  • Gemeinden, die an einer Kreisstraße einen Radweg haben möchten, beteiligen sich mit 20% der nach der Förderung verbleibenden Kosten

 

  • Gemeinde erwerben eigenständig den Grund und Boden und tragen dafür die Kosten (förderfähig)

 

  • Zur bestmöglichen Einbindung der heimischen Wirtschaft und aufgrund der fehlenden Kapazitäten innerhalb der Kreisverwaltung verbleibt die Planung, Beantragung von Fördermitteln, Durchführung und Vermessung auf Ebene der Ämter (im Auftrage der jeweiligen Gemeinde)

 

  • Der Kreis stellt der jeweiligen Gemeinde nach Baufortschritt den Förderanteil in Höhe von 80% der verbleibenden Kosten zur Verfügung (im Rahmen einer abschließenden Vereinbarung)

 

  • Nach Abschluss der Maßnahme übernimmt der Kreis den Radweg in seine Trägerschaft

 

  • Eine Förderung des Kreises erfolgt nur für Maßnahmen im förderfähigen Bereich des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG-SH) außerhalb von Ortslagen. Wassergebunde Oberflächen sind (derzeit) nach GVFG-SH nicht förderfähig und werden somit auch nicht mit Kreismitteln gefördert.

 

  • Sofern Gemeinden einen Radweg trotz unterer/fehlender Priorisierung umgesetzt haben wollen, ist die Finanzierung durch die Gemeinde sicherzustellen. Nach Baufertigstellung ist der Kreis bereit, den Radweg in die Unterhaltung zu nehmen.

 

Der Radwegebau im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat grundsätzlich in effizienter und effektiver Weise zu erfolgen. Um diesem Ziel gerecht zu werden, sollte der Radwegebau in einer für alle Beteiligten nachvollziehbaren Priorisierung umgesetzt werden.

Diese Arbeiten an einer Priorisierung sind bereits durch das landesweite Radverkehrsnetz und das seitens des Kreises in Auftrag gegebene Radverkehrskonzept erfolgt. Es wird nämlich im Konzept des Kreises unterschieden zwischen Schulverkehren mit den Schwerpunkten in unterschiedlichen Intensitäten in der Priorisierung 1 und 2 sowie in Alltagsverkehren und touristischen Verkehren mit der Priorisierung 3a und 3b. Seitens der Verwaltung wird davon ausgegangen, dass das landesweite Radverkehrsnetz und das Radverkehrskonzept des Kreises eine solide Grundlage ist.

Da die finanzielle Entwicklung des Kreises schwer vorauszusehen ist, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, anhand des landesweiten Radverkehrsnetzes und des Radverkehrskonzeptes den Radwegebau zunächst einmalig für die Priorisierungen 1 und 2 zu öffnen. Dem seit 2010 eigetretene Zeitablauf nach Erstellung des Gutachtens bis heute kann mit einer Überprüfung möglicher veränderter Schulstandorte begegnet werde. Das Ergebnis der Überprüfung wird bis zur Sitzung des UBA vorliegen.

Hierzu sollte wie folgt vorgegangen werden:

 

  1. Herantreten an jene Gemeinden, die entweder nach dem landesweiten Radverkehrsnetz oder dem Radverkehrskonzept in den Prioritäten 1 und 2 liegen, mit der Abfrage des Wunsches nach einem Radwegebau nach den hier genannten Rahmenbedingungen

 

  1. Vorstellen der Ergebnisse mit einem Kostenrahmen im Umwelt- und Bauausschuss


 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Vorschlag der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, auf Grundlage dieser Vorlage Gespräche mit den Ämtern und Gemeinden zu führen und sodann dem Umwelt- und Bauausschuss einen Umsetzungsvorschlag zu machen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Ja. Die Konkretisierung der Kosten erfolgt in einer der folgenden Sitzungen des UBA im Zuge der Vorlage über die Abstimmung mit den Ämtern.
 

 

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Anlagen

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