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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/381-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt.

 

2. Sachverhalt:

Im Dezember 2017 wurde dem Kreis Rendsburg-Eckernförde das Grundstück des Recyclinghofs in Bordesholm (Gemarkung Bordesholm, Flur 001, Flurstücke 96/16 und 16/4) vom jetzigen Eigentümer den Versorgungsbetrieben Bordesholm zum Kauf angeboten. Unter Setzung eines Sperrvermerks stellte der Hauptausschuss im Rahmen der Haushaltsberatungen 123.000,- € für den Erwerb bereit.

 

Die Verwaltung beabsichtigt nun mehr das Grundstück und die zugehörigen Anlagen zu kaufen.

 

Der offerierte Grundstückspreis in Höhe von 50 € pro m2 ist insoweit angemessen. Der vom Gutachterausschuss ausgewiesene Preis für Bauland im Bereich Neuer Haidkrug, Bordesholm läge bei 110 € pro m2. Das Grundstück umfasst eine Fläche von 2.226 m2. Der reine Grundstückskaufpreis beläuft sich auf 111.300,- €.

 

Im Rahmen der Aufklärung der sonstigen Sachfaktoren stellt sich nunmehr heraus, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde gehalten ist, das Grundstück zum Betrieb des Recyclinghofs zu erwerben und sich zu verpflichten diesen Betrieb bis 2025 sicherzustellen. Mit Erwerb des Grundstücks werden das Grundstück und die Anlagen an die AWR zum Betrieb des Recyclinghofs verpachtet.

 

Aus diesem Grund wird es erforderlich, dass der Kreis auch die auf dem Grundstück befindlichen Anlagen von den Versorgungsbetrieben Bordesholm erwirbt.

Die auf dem Grundstück befindlichen Anlagen haben zum Stichtag 28.02.2018 einen Restbuchwert von 112.772,85 €. Im Rahmen der Pachtzinszahlung wird eine Refinanzierung der Anlagen erfolgen.

 

Insgesamt beläuft sich der Kaufpreis für Grundstück und Anlagen mithin auf 224.072,85 € zzgl. Kaufnebenkosten. Für die Kaufnebenkosten ist 15 % in Ansatz zu bringen, so dass insgesamt finanzielle Mittel von rund 258.000,- € erforderlich sind.

 

Nach Freigabe der bereits eingestellten Mittel verbleibt ein Restbetrag von rund 135.000,- € an außerplanmäßiger Auszahlung. Zur Deckung wird vorgeschlagen, Überschlüsse aus dem Haushaltsjahr 2017 zu verwenden.

 

Im Haushaltsjahr 2017 ging eine Einnahme (Zuweisung) in Form von Landesmitteln ein, die höher als erwartet ausfiel. Im Budget 51502 sind somit Mehreinnahmen erzielt worden, die teilweise unter Setzung des Sperrvermerks „Zustimmung des Hauptausschusses für den Ankauf der auf den Flurstücken 96/16 und 16/4 der Flur 1, Gemarkung Bordesholm inkl. Anlagen“ in den Haushalt 2018 übertragen worden sind. Die Übertragung in Höhe von 135.000,- € soll zur Deckung des Restbetrags verwendet werden.

 

Der beigefügte Kaufvertragsentwurf ist in seinen Inhalten verhandelt und soll so unterzeichnet werden, ggf. erforderliche redaktionelle Änderungen bleiben vorbehalten.

Neben dem Pachtvertrag mit der AWR über den Betrieb des Recyclinghofs, muss ein weiterer Pachtvertrag mit der Eigentümerin des gegenüberliegenden Grundstücks geschlossen werden. Auf diesem Grundstück wird eine behördlich auferlegte Sickergrube vorgehalten, ohne die der Betrieb nicht aufrechterhalten werden kann.

Die entsprechenden Pachtverträge werden seitens der Verwaltung erarbeitet und zum Umwelt- und Bauausschuss zur Kenntnis vorgelegt.
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

a)      Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die vom Hauptausschuss in den Haushalt 2018 eingestellten Mittel in Höhe von 123.000,- € für den Erwerb des Grundstücks des Recyclinghofes in Bordesholm freizugeben.

b)      Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, die aus dem Budget 51502 des Haushaltsjahres 2017 unter Sperrvermerk übertragenen Mittel in Höhe von 135.000,- € für den Ankauf des Grundstücks des Recyclinghofs in Bordesholm, Gemarkung Bordesholm, Flur 001, Flurstücke 96/16 und 16/4 inkl. der Anlagen zur Auszahlung freizugeben.

c)     Der Hauptausschuss beschließt, die aus dem Budget 51502 des Haushaltes 2017 unter Sperrvermerk übertragenen Mittel in Höhe von 135.000,- € für den Ankauf des Grundstücks des Recyclinghofs in Bordesholm, Gemarkung Bordesholm, Flur 001, Flurstücke 96/16 und 16/4 inkl. der Anlagen zu freizugeben.

d)      Der Umwelt- und Bauausschuss beauftragt – vorbehaltlich des Beschlusses des Hauptausschusses über die Bereitstellung finanzieller Mittel – die Verwaltung mit dem Erwerb des Grundstücks des Recyclinghofs in Bordesholm, Gemarkung Bordesholm, Flur 001, Flurstücke 96/16 und 16/4 inkl. der Anlagen entsprechend des beigefügten Vertragsentwurfs. Redaktionelle Änderungen des Vertrages bleiben der Verwaltung vorbehalten.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Freigabe der bereits im Haushalt 2018 eingestellten Mittel in Höhe von 123.000,- € sowie der im Budget übertragenen Auszahlungen in Höhe von 135.000,- € für den vorgenannten Kauf des Grundstücks inkl. der vorhandenen Anlagen.
 

 

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Anlagen

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