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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/038-001-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt:

Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 01.12.2016 (Beschlussvorlage Nr. VO/2016/038) berichtete der Fachbereich Jugend und Familie in der Ausschusssitzung vom 01.02.2018 über die Fallzahlenentwicklung nach in Kraft treten der Veränderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) vom 01.07.2017 (Verkündung des Änderungsgesetzes Mitte August 2017). Die Beschlussvorlage wurde zurückgestellt und soll in der Sitzung vom 08.03.2018 erneut beraten werden.

 

Fallzahlenentwicklung

 

In der folgenden Tabelle werden die Durchschnittswerte und Prognosen, die dem Beschluss des Hauptausschusses vom 01.12.2016 zu Grunde lagen, mit der tatsächlichen Entwicklung zum Stichtag 31.01.2018 in ein Verhältnis gesetzt.

 

Jahr

Laufende Fälle

Davon Neufälle

Nur Rückgriff

Laufende Anträge

Durchschnittswert 2013-2015

1.437

505 p.A.

1.580

---

Prognose aus 01.12.16

2.874 (+100%)

---

1.975

(+25%)

---

Bestand 31.01.18

1.970

104

(nur Januar)

1.192

869

 

Addiert man die am 31.01.2018 noch nicht abschließend bearbeiteten laufenden Anträge zum Bestand der zum selben Stichtag laufenden Fälle, kann festgehalten werden, dass sich die damalige Prognose bis heute weitestgehend als zutreffend erwiesen hat. Im Schnitt werden über 95% der Anträge zu laufenden Fällen.

 

Hinter der hohen Zahl an laufenden Anträgen verbergen sich zum weit überwiegenden Teil Leistungsbeziehende von ALG II, für welche die Zuständigkeit durch die Gesetzesänderung in die Unterhaltsvorschusskasse wechselt. Sie erhalten ihre Unterhaltsvorschussleistungen bis zum endgültigen Wechsel der Zuständigkeit weiter vom Jobcenter. Eine zügigere Bearbeitung dieser Fälle scheitert oft daran, dass die Anspruchsberechtigten erforderliche Unterlagen nicht zeitnah einreichen.

 

Im Bereich der reinen Rückgriffsfälle ist aktuell entgegen der damaligen Prognose zunächst ein Rückgang der Fallzahlen festzustellen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass viele reine Rückgriffsfälle zwischenzeitlich wieder zu laufenden Fälle wurden. Zudem ist die Dauer der Leistungsberechtigung deutlich angestiegen. Es ist gleichwohl davon auszugehen, dass die  Zahl der Rückgriffsfälle in Zukunft ebenfalls ansteigen wird.

 

Auf Grundlage der Prognose aus 2016 wurde ein Stellenmehrbedarf von 2,7 Stellen A 10 unbefristet angenommen. Diese Stellen konnten inzwischen besetzt werden, sodass der Fachgruppe Unterhaltsvorschuss künftig Mitarbeitende auf 7,2 Planstellen zur Verfügung stehen. Im Schnitt ist damit jede Sachbearbeitung aktuell für 560 Fälle verantwortlich, am 31.12.2016 waren es noch 670 Fälle je Sachbearbeitung gewesen. Dieser günstigere Personalschlüssel ist derzeit allerdings angezeigt, da die Bearbeitung der laufenden Anträge mehr Zeit in Anspruch nimmt als die Bearbeitung laufender Fälle. Zudem gestaltet sich die Bearbeitung  der Ansprüche der neu hinzugekommenen Altersgruppen der zwischen Zwölf- und unter Achtzehnjährigen aufwändiger  als die Bearbeitung der unter Zwölfjährigen.

 

Zusätzlich zu den 2,7 unbefristeten Stellen wurden 2017  2,0 Stellen EG 9 mit kw-Vermerk in den Stellenplan aufgenommen. Diese sind gegenwärtig nicht besetzt. Ob die Besetzung dieser Stellen erforderlich wird, hängt neben der weiteren Entwicklung der Fallzahlen auch davon ab, wie sich der Arbeitsaufwand für die neue Zielgruppe des UVG in der Praxis künftig darstellt. Dies gilt es im Laufe dieses Jahres zu evaluieren.

 

In 2017 aufgelaufene Personalmehraufwendungen

 

01.06. bis 31.12.2017: 1 Vollzeitstelle unbefristet:              38.167,24 €

01.07. bis 31.12.2017: 0,5 Stelle unbefristet:                       24.996,46 €

01.06. bis 31.12.2017: 0,77 Stelle befristet:                         21.761,92 €

01.06. bis 31.07.2017: 1 Vollzeitstelle befristet

 (in der Probezeit beendet)                                                      6.890,04 €

 

Zusätzlich sind Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt   2.256,24 € entstanden, da bereits in der Unterhaltsvorschusskasse tätige Mitarbeiterinnen vorübergehend ihre Arbeitszeit erhöht haben.

 

Insgesamt Personalmehraufwendungen in 2017:              94.071,90 €

                                                                                                ========  
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis
  2. Die Verwaltung berichtet dem Hauptausschuss zum Januar 2019 über die weitere Entwicklung der Fallzahlen und der tatsächlichen Arbeitsbelastung
  3. Der Hauptausschuss wird von der Verwaltung informiert und um Zustimmung gebeten, sofern die Besetzung einer oder beider Planstellen EG 9 im laufenden Jahr 2018 aus Sicht der Verwaltung erforderlich wird


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:


 

 

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