Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/451
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwaltungsvorschrift des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung und über das Verfahren zur Erstattung von Schülerbeförderungskosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.3 Regionalentwicklung und Mobilität
- Bearbeiter/in:
- Kirsten Weit
- Ansprechpartner/in:
- Breuer, Volker
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Regionalentwicklungsausschuss
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Beratung
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21.03.2018
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Geplant
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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26.03.2018
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
Zum 01.08.2018 tritt nach Beschlussfassung durch den Kreistag vom 25.09.2017 und 18.12.2017 die Neufassung der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung in Kraft.
Auf Grundlage des § 11 der Schülerbeförderungssatzung soll erstmalig eine Verwaltungsvorschrift des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung und über das Verfahren zur Erstattung von Schülerbeförderungskosten erlassen werden.
Der in der Anlage beigefügte Entwurf dieser Verwaltungsvorschrift wurde mit dem hiesigen Kreisverband des Schl.-Holst. Gemeindetages und den Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Schulträger in der Arbeitsgruppe Schülerbeförderung abgestimmt.
Zu § 14 Abs. 1 Härtefallregelung definiert die Verwaltungsvorschrift in Abs. 1 einen Bestandsschutz für Kinder, die nach der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung in der Fassung vom 23.03.2011 unter Berücksichtigung der 3. Änderungssatzung vom 13.12.2016 einen Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten hatten und nach der neuen Satzung vom 26.09.2017 nicht mehr hätten.
Der Bestandsschutz betrifft insbesondere Kinder, die nach der zukünftigen Ermittlung des Schulweges von der Wohnung aus – statt bisher vom Ortsmittelpunkt – keinen Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten hätten. Die Schulwahl-entscheidung für diese Kinder wurde bereits zum Zeitpunkt der alten Satzung getroffen. Der Bestandsschutz endet automatisch bei Schulwechsel von der Grundschule zur weiterführenden allgemein bildenden Schule, durch anderweitigen Schul- oder Schulartwechsel oder durch Wohnungswechsel.
Nach der neuen Schülerbeförderungssatzung werden durch die geänderte Schulwegberechnung weitere Kinder hinzukommen, die nach der bisherigen Satzung keinen Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten gehabt haben.
Da in diesem Zusammenhang zusätzliche Kosten entstehen werden, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden können, soll nach Beratung in der Sitzung über die Härtefallregelung zu § 14 Abs. 1 der Verwaltungsvorschrift beschlossen werden.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Regionalentwicklungsausschuss beschließt dem Kreistag zu empfehlen, der Verwaltungsvorschrift und insbesondere der Härtefallregelung in § 14 Abs. 1 zuzustimmen.
Der Kreistag beschließt auf Vorschlag des Regionalentwicklungsausschusses, der Verwaltungsvorschrift und insbesondere der Härtefallregelung in § 14 Abs. 1 zuzustimmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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