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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/441

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt:

Mit dem Inkrafttreten des neuen Rettungsdienstgesetzes zum 25.05.2017 hat sich die Rechtslage für das Erheben von Entgelten im Rettungsdienst geändert. In § 3 Abs. 4 Rettungsdienstgesetz wird nunmehr anderweitig geregelt, dass bei Inanspruchnahme des Rettungsdienstes ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis zwischen dem Rettungsdienstträger, dem Luftrettungsträger und der Benutzerin oder dem Benutzer entsteht, so dass die Entgelte für den Kreis über die Rettungsdienstkooperation in Schleswig-Holstein gGmbH (RKiSH) erhoben werden können.

Diese deutliche Zuschreibung war bis zum 25.05.2017 nicht gegeben, so dass durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren eine sogenannte „Rumpfsatzung“ (siehe Anlage) empfohlen wurde, um die Benutzungsentgelte rechtssicher zu erheben.

Mit Schreiben vom 22.12.2017 (siehe Anlage) hält das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren aufgrund der neuen Rechtslage eine Satzung für entbehrlich.

Der guten Ordnung halber ist daher die vorgenannte Kreissatzung aufzuheben.
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Kreistag, die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Benutzung des Rettungsdienstes (Rettungsdienstsatzung) zu erlassen.

 

Der Kreistag erlässt die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Benutzung des Rettungsdienstes (Rettungsdienstsatzung).
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:


 

 

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Anlagen

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