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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/437

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Der Amtsausschuss des Amtes Achterwehr hat im März 2017 beschlossen, einen Neubau für die Verwaltung errichten zu lassen. Aus Sicht des Amtes steht ein geeignetes Grundstück am derzeitigen Sitz der Verwaltung in der Gemeinde Achterwehr nicht zur Verfügung. In seiner Sitzung vom 17.01.2018 hat der Amtsausschuss daher beschlossen, ein Grundstück im Ortszentrum des ländlichen Zentralorts Felde zu erwerben. Die Vertragsverhandlungen sind in einem fortgeschrittenen Stadium.

 

Mit der Verlagerung der Verwaltungstätigkeit nach Felde ist faktisch eine Verlegung des Sitzes des Amtes verbunden.

 

Die Entscheidung über die Verlegung des Amtssitzes obliegt gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 AO dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein. Vorab sind die Gemeindevertretungen des Amtes, der Amtsausschuss sowie der Kreistag anzuhören. Eine Reihenfolge der Beratung ist nicht vorgeschrieben und jedes Gremium gibt im Rahmen des Anhörungsverfahrens eine eigene Stellungnahme ab.

 

Zur Vorbereitung der Entscheidung durch das Ministerium sind entsprechend § 6 GKAVO durch den Kreis die Anhörungsbeschlüsse bzw. Stellungnahmen und ein Bericht über die örtlichen Verhältnisse, insbesondere die Wege-, Verkehrs-, Schul- und Wirtschaftsverhältnisse sowie die kirchlichen, kulturellen und geschichtliche Beziehungen, vorzulegen.

 

Dieser von der Amtsverwaltung mit Schreiben vom 13.02.2018 übermittelte Bericht ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Aus hiesiger Sicht bestehen keine Bedenken gegen die beabsichtigte Sitzverlegung.

 

Im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung hat das Innenministerium mit E-Mail vom 19.12.2017 mitgeteilt, dass aus Sicht der Landesplanung keine landesplanerischen Aspekte gegen eine Amtssitzverlegung von Achterwehr nach Felde sprechen, vielmehr dadurch die Funktion der Gemeinde Felde als ländlicher Zentralort gestärkt werde. Demzufolge würde aus landesplanerischer Sicht nichts gegen einen Neubau des Amtsgebäudes in Felde sprechen. Der hiesige Fachdienst Regionalentwicklung bestätigt die Einschätzung der Landesplanung.

 

Der Amtsausschuss und die Gemeindevertretungen werden im Zeitraum vom 07.02.2018 bis 01.03.2018 über die Sitzverlegung des Amtes beschließen.
 

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Sitzverlegung des Amtes Achterwehr nach der Errichtung des geplanten Neubaus der Amtsverwaltung zuzustimmen. Mit Aufnahme der Verwaltungstätigkeit am neuen Standort soll der Sitz des Amtes der ländliche Zentralort Felde werden. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein wird gebeten, gemäß § 1 Abs. 2 AO entsprechend über die Sitzverlegung zu entscheiden.

 

Der Kreistag stimmt der Sitzverlegung des Amtes Achterwehr nach der Errichtung des geplanten Neubaus der Amtsverwaltung zu. Mit Aufnahme der Verwaltungstätigkeit am neuen Standort soll der Sitz des Amtes der ländliche Zentralort Felde werden. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein wird gebeten, gemäß § 1 Abs. 2 AO entsprechend über die Sitzverlegung zu entscheiden.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

entfällt
 

 

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Anlagen

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