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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/388

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Die Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise – Anstalt des öffentlichen Rechts - (KOSOZ AöR) hat als Kommunalunternehmen gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 der Landesverordnung über Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts vom 03.04.2017 (KUVO) vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen.

Der Verwaltungsrat der KOSOZ AöR hat in seiner Sitzung am 24.11.2017 den Wirtschaftsplan 2018 (s. Anlage 1) einstimmig festgestellt.

Aufgrund einer Änderung der KUVO in der Fassung vom 03.04.2017 muss künftig gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 KUVO der Wirtschaftsplan der Gemeindevertretung, hier dem Kreistag, vor Beginn des Wirtschaftsjahres zur Kenntnis gegeben werden.

Ferner sieht die Organisationsatzung der KOSOZ AöR in § 9 Abs. 3 Nr. 3 bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans einschließlich des fünfjährigen Finanzplans neben der Beschlussfassung des Verwaltungsrats die Zustimmung aller Träger der KOSOZ AöR vor.

Der Kreistag wird um Kenntnisnahme und Erteilung der Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2018 der KOSOZ AöR gebeten.

Zur gesamten Finanzsituation der KOSOZ AöR wird im Wesentlichen auf den 5-jährigen Finanzplan verwiesen. Dieser stellt die Entwicklung der Finanzmittel der Anstalt des öffentlichen Rechts für die Jahre 2018 bis 2022 dar. Als Finanzmittelfond (Rücklage) zum 01.01.2018 ist ein Betrag i.H.v. 2,29 Mio EUR angenommen worden.

Die KOSOZ AöR wird durch die Erweiterung des Stellenplans (Begründung s. Anlagen) in den jährlichen Erfolgsplänen für 2018 bis 2022 jeweils Verluste aus dem Erfolgsplan ausweisen. Ab 2021 ist der (jährliche) Haushalt der KOSOZ AöR in den Einnahmen und Ausgaben nicht mehr ausgeglichen, sodass die bis dahin gebildeten Rücklagen zum Ausgleich herangezogen werden. Der Finanzmittelfond in der 5-jährigen Planung wird sich aber nur unwesentlich verändern und weist nach derzeitigem Planungsstand ein negatives Ergebnis von lediglich 66 Tsd. EUR aus. Nach derzeitigem Planungsstand wird die Rücklage zum 31.12.2022 aber weiterhin einen Betrag i.H.v. 2,223 Mio. EUR ausweisen.

Zur Darstellung der Finanzsituation der AöR und zur Begründung im Weiteren wird auf die Beschlussvorlage der KOSOZ AöR für die Befassung des Verwaltungsrats am 24.11.2017 (s. Anlage 2) verwiesen.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag nimmt den Wirtschaftsplan 2018 der KOSOZ AöR zur Kenntnis und stimmt diesem zu.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

58.000,-- Euro (Kreisanteil Kosten der Koordinierungsstelle)

 

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Anlagen

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