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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/447

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Auf Grund des Beschlusses des Kreistages vom 23.03.2015 fand die Überarbeitung der Schülerbeförderungssatzung seitens der Verwaltung statt. Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten zielgerichteten Überprüfung, d. h. einer detaillierten Hinterfragung der der Kreisverwaltung von den örtlichen Schulträgern vorzulegenden Verwendungsnachweise für das Schuljahr 2015/2016 ist festgestellt worden, dass sich die Praxis der Schülerbeförderung im Laufe der Zeit in wesentlichen Punkten vom Wortlaut der Schülerbeförderungssatzung des Kreises entfernt hat.

 

Im Zuge der Überarbeitung kam heraus, dass 872 Schülerinnen und Schüler aus Sicht der Verwaltung zu Unrecht im Rahmen der Schülerbeförderungssatzung befördert wurden.

 

Der Kreis beabsichtigte, die seitens der örtlichen Schulträger praktizierten Abweichungen vom Wortlaut der Schülerbeförderungssatzung nicht mehr anzuerkennen und ab dem Schuljahr 2016/2017 konsequent auf die Einhaltung der Schülerbeförderungssatzung hinzuwirken.

 

Die Schulträger bzw. Schulverbände wurden über die Absicht der Verwaltung, die Verwendungsnachweise nur noch korrigiert zu akzeptieren, informiert. Dabei entstand eine lebhafte und immerwährende Diskussion gerade im Zusammenhang mit der Frage, ob und inwieweit der Kreis einen ausreichenden ÖPNV im Kreisgebiet anbietet und ob es nicht letztendlich unerheblich sei, wenn Schülerinnen und Schüler im Pauschalverkehr, also in einem pauschal abgerechneten Bus, befördert werden, wenngleich sie keinen Anspruch haben.

 

Mit Blick auf eine Lösung dieses Spannungsverhältnisses und der unterschiedlichen Sichtweisen hat die Verwaltung mit der Kanzlei Weissleder & Ewer einen öffentlich-rechtlichen Vertrag entworfen. Neben der unsicheren Rechtslage als notwendige Grundlage für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ist aus der Sicht der Verwaltung auch wesentlich, dass zum Betriebsstart 01.01.2021 der Überlandverkehr im Kreisgebiet neu ausgeschrieben werden soll. Hier soll auch der Schülerverkehr soweit es geht integriert werden. Dieses Vorhaben wird nur gelingen, wenn der Kreis, die Ämter, die Gemeinden und die Schulträger und die Schulverbände gut zusammenarbeiten und dieses Verhältnis nicht durch die genannten Altfälle belastet ist.

 

Der seitens der Verwaltung vorgeschlagene öffentlich-rechtliche Vertrag enthält folgende Kernregelungen:

 

-          Bis zur Einführung des neuen ÖPNV zum 01.01.2021 wird der Kreis die Verwendungsnachweise nach der bisherigen Abrechnungspraxis akzeptieren.

-          Die Schulträger bzw. Schulverbände werden keine neuen Beförderungsfälle zulassen, die zu einer Steigerung der Schülerbeförderungskosten führen.

-          Die Schulträger bzw. Schulverbände werden jene Schülerbeförderungs-verkehre kündigen, die mit der Einführung des Überlandverkehres zum 01.01.2021 überflüssig werden.

 

Unter Berücksichtigung der zum 01.08.2018 in Kraft tretenden neuen Regelungen der Schülerbeförderungssatzung hat am 27.09.2017 ein Gespräch der Verwaltung mit dem hiesigen Kreisverband des Schl.-Holst. Gemeindetages und den Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Schulträger stattgefunden.

 

In der Sitzung des Regionalentwicklungsausschusses am 11.10.2017 wurde der derzeitige Sachstand zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Seit Oktober 2017 hat die Verwaltung bilaterale Gespräche mit allen Schulträgern bzw. Schulverbänden geführt und den Entwurf des dieser Vorlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages besprochen. Derzeit wird der Entwurf in den Gremien der Schulträger bzw. Schulverbände vorgestellt und ggf. beschlossen. Aus den die Verwaltung erreichten Rückmeldungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Schulträger bzw. Schulverbände Änderungen in den Formulierungen des Vertrages wünschen. Aus Sicht der Verwaltung sind diese Änderungen klarstellender und redaktioneller Art, so dass die Verwaltung ermächtigt werden sollte, diese Änderungen vornehmen zu dürfen.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Regionalentwicklungsausschuss empfiehlt dem Kreistag, dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Regelung der Schülerbeförderung bis einschließlich Schuljahr 2020/2021 mit den Schulträgern bzw. Schulverbänden zuzustimmen. Der Regional-entwicklungsausschuss empfiehlt dem Kreistag zudem, die Verwaltung zu ermächtigen, unwesentliche und insbesondere redaktionelle Änderungen vornehmen zu können und bei wesentlichen Änderungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages den Hauptausschuss zu ermächtigen, über die Änderungen zu befinden.

 

Der Kreistag beschließt auf Vorschlag des Regionalentwicklungsausschusses, dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Regelung der Schülerbeförderung bis einschließlich Schuljahr 2020/2021 mit den Schulträgern bzw. Schulverbänden zuzustimmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, unwesentliche und insbesondere redaktionelle Änderungen vorzunehmen. Bei wesentlichen Änderungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages ermächtigt der Kreistag den Hauptausschuss über die Änderungen zu befinden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Verzicht auf Kürzung der Verwendungsnachweise der örtlichen Schulträger von rd. 760.000 € (Kreisanteil) für die Schuljahre 2015/2016 bis 2019/2020
 

 

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