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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/372-002

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: keine

 

2. Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat der Förde Sparkasse hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2017 beschlossen, gemäß § 27 Abs. 3 Sparkassengesetz den anteiligen Jahres­über­schuss 2016 an den Zweckverband Förde Sparkasse abzuführen.

Die weitere Verteilung des Jahresüberschusses haben der Zweckverband Förde Sparkasse in seiner Sitzung am 07. September 2017 und der Zweckverband Sparkasse Rendsburg-Eckernförde in seiner Sitzung am 21. September 2017 beschlossen. Für die Verteilung des ausgeschüttenen Jahresüberschusses sind die Haftungsanteile der Verbandsmitglieder maßgeblich (§ 13 und § 3 Abs. 2 der Verandssatzung). Der an den Kreis auszuschüttende Betrag beträgt 49.090,86 . Dieser Betrag ist für öffentlich, mit dem gemeinnützigen Charakter der Sparkasse im Einklang stehende Zwecke zu verwenden.

 

Der Hauptausschuss hat am 01.02.2018 beschlossen, die Fachausschüsse aufzufordern, Vorschläge für die Verwendung des Jahresüberschusses 2016 der Förde Sparkasse zu entwickeln und nach entsprechender Beschlussfassung vorzulegen. Der Hauptausschuss wird in seiner Sitzung am 19.04.2018 über die Verwendung entscheiden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, in der Sitzung über die Verwendung gemäß der beigefügten Maßnahmenliste zu beraten.


 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung beschließt, den Vorschlag der Vewaltung anzunehmen und die beigefüge Maßnahmenliste als Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses 2016 dem Hauptausschuss zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: keine


 

 

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Anlagen

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