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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/435-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Im Rahmen der vorläufigen Festsetzung für den kommunalen Finanzausgleich 2018 stehen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde zusätzliche Erträge in Höhe von 2.477.600 € zur Verfügung.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Haushaltsmittel für folgende Maßnahmen zu verwenden:

 

  1. Investive Auszahlungen für den Ausbau barrierefreier Bushaltestellen in Höhe von 2 Mio. € - siehe Vorlage VO/2018/430-001-001 für die Sitzung des Regionalentwicklungsausschusses am 28.02.2018.
     
  2. Aufwendungen für bauliche Maßnahmen in den Liegenschaften der Feuertechnischen Zentrale und des Löschzuges Gefahrgut in Höhe von 400.000 € - siehe Vorlage VO/2018/430-002 für die Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 05.03.2018

 

Über die Beratungen in den Sitzungen der Fachausschüsse wird in der Sitzung des Hauptausschusses berichtet.

 

Aus den vorgeschlagenen Maßnahmen ergeben sich im Ergebnishaushalt folgende Veränderungen:

 

 

erhöht um

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

Gesamtbetrag der Erträge

2.477.600

371.603.200

374.080.800

Gesamtbetrag der Aufwendungen

400.000

365.247.100

365.647.100

Jahresüberschuss

2.077.600

6.356.100

8.433.100

 

 

Im Finanzhaushalt führen die Veränderungen zu folgenden Ergebnissen:

 

 

erhöht um

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

2.477.600

364.981.800

367.459.400

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

400.000

354.469.800

354.869.800

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit

0

7.283.500

7.283.500

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit

2.000.000

17.228.700

19.228.700


Die Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss schlägt dem Kreistag vor, die als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 unter Einbeziehung der ebenfalls beigefügten Veränderungslisten zu erlassen.

 

Der Kreistag beschließt, die als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 unter Einbeziehung der ebenfalls beigefügten Veränderungslisten zu erlassen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt
 

 

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Anlagen

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