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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2018/420

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist über seine Wirtschaftsförderungsgesellschaft WFG Infrastruktur GmbH mit einem Anteil i. H. v. 3,83 % am Grundkapital der Hanse Werk AG beteiligt.

 

Im Zuge der Einbringung des Vermögens des Eigenbetriebs Kreishafen zum 01.01.2003 in die WFG wurden auch die Aktien der Schleswag AG (Vorläufer der Hanse Werk AG) an die WFG übertragen.

 

Die Übertragung erfolgte unter dem Vorbehalt, dass die WFG den Kreis bevollmächtigt, das Stimmrecht aus den Aktien für die WFG auszuüben und der Kreis dabei nicht an Weisungen der WFG gebunden ist.

 

Eine entsprechende Vereinbarung wurde am 05.05.2003 von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft, dem Kreis und der Schleswag AG unterzeichnet.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 8 der Hauptsatzung des Kreises ist dem Hauptausschuss die Entscheidung über die Erteilung von Weisungen gegenüber dem Landrat, soweit er mit der Vertretung des Kreises in Gesellschaften beauftragt ist, übertragen. Somit kann der Landrat durch den Hauptausschuss auch hier zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten angewiesen werden.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen


 

 

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