Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/383

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

a) Gemäß § 95 m der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 57 Kreisordnung (KrO) hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss ist gemäß § 95 n GO durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen. Gemäß Schlussbemerkung des Rechnungsprüfungsamtes hat die Prüfung, ob

 

  1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
  3. bei Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens-, Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
  4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
  5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,

 

zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt. Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises.

 

 

b) Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dürfen gemäß § 95 d GO i.V.m. § 57 KrO nur geleistet werden, wenn der Kreistag zugestimmt hat.

 

In Fällen, die keinen Aufschub dulden oder bei unerheblichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann der Landrat die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen. Gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 ist der Landrat ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Höhe von 50.000 € zuzustimmen. Die Genehmigung des Kreistages gilt in diesen Fällen als erteilt.

 

Die im Jahresabschluss 2016 ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen setzen sich folgendermaßen zusammen:

 

 

 

 

 

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2016 – Aufwendungen Ergebnishaushalt

Bezeichnung

Ergebnishaushalt – in Euro

Nicht zahlungswirksame Mehraufwendungen

7.067.048,71

durch Mehrerträge gedeckte Überschreitungen

2.004.651,11

vom Kreistag pauschal genehmigte Überschreitungen

2.359.609,09

Vom Kreistag genehmigte Überschreitungen

0,00

vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen

1.116.744,20

Zusammen

12.548.053,11

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2016 – Auszahlungen

Bezeichnung

Lfd. Verwaltungstätigkeit

Investitionen

Durch Mehreinzahlungen gedeckte Überschreitungen

5.649.688,66

559.342,38

vom Kreistag pauschal genehmigte Überschreitungen

3.402.954,76

210.752,72

vom Kreistag genehmigte Überschreitungen

0,00

0,00

vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen

4.059.868,94

0,00

Zusammen

13.112.512,36

770.095,10

 

Die vom Kreistag noch zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen sind bei folgenden Budgets aufgetreten:

 

Budget

Bezeichnung

Ansatz

Euro

Ergebnis

 

Euro

Über-

schreitung *)

Euro

11101

Personal

1.345.500,00

1.439.696,95

88.890,13

10101

Datenschutz

59.200,00

160.542,87

100.591,09

31603

Jugendarbeit und KiTas

526.500,00

655.132,64

128.632,64

31603

Jugendarbeit und KiTas

6.620.000,00

7.711.008,90

339.582,24

31603

Jugendarbeit und KiTas

13.400,00

280.350,80

266.950,80

41301

Eingliederungshilfen SGB XII

2.279.700,00

2.420.500,69

140.800,69

54211

Kreisarchiv

88.400,00

140.402,92

51.296,61

Noch zu genehmigende Aufwendungen im Ergebnishaushalt

1.116.744,20

05102

Allgemeine Finanzwirtschaft

549.800,00

641.551,17

91.751,17

10101

Datenschutz

59.200,00

184.444,58

125.112,07

11101

Personal

1.345.500,00

1.512.377,46

155.672,88

12101

IT-Service

93.400,00

185.439,78

69.780,86

22501

Umweltschutzmaßnahmen

85.700,00

164.187,33

78.487,33

22501

Umweltschutzmaßnahmen

155.000,00

1.282.797,57

930.854,75

22502

Abfallwirtschaft

22.345.800,00

25.272.017,61

979.031,39

25102

Beteiligungsverwaltung

798.600,00

865.161,34

66.561,34

31603

Jugendarbeit und KiTas

526.500,00

681.145,09

154.645,09

31603

Jugendarbeit und KiTas

6.620.000,00

7.335.473,90

414.915,36

41301

Eingliederungshilfen SGB XII

2.279.700,00

2.453.279,39

135.311,93

42301

Soziale Sicherung

1.845.100,00

1.897.132,41

52.032,41

42301

Soziale Sicherung

233.900,00

323.000,62

89.100,62

54201

BBZ RD-ECK

1.883.600,00

2.147.350,00

240.047,77

53703

ÖPNV

59.300,00

536.375,03

476.563,97

Noch zu genehmigende Auszahlungen im Finanzhaushalt

4.059.868,94

*) Bemerkung: Die Überschreitung wird in der Höhe dargestellt, die nach Abzug von Minderaufwendungen/-auszahlungen,                                Mehrerträgen und gesondert genehmigten Überschreitungen in dem Budget entstanden ist.

 

 

 

c) Gemäß § 26 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Jahresfehlbeträge sollen durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Soweit ein Ausgleich aus der Ergebnisrücklage nicht möglich ist, wird der Jahresfehlbetrag vorgetragen. Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag kann nach fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden.

 

Nach der Bilanz zum 31.12.2016 beläuft sich die Allgemeine Rücklage auf 45.739.212,38 €. Da die Ergebnisrücklage einen Bestand von 0 € aufweist, ist der Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe 4.752.860,26 auf neue Rechnung vorzutragen. Aus dem Haushaltsjahr 2015 war ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.508.460,14 € vorzutragen, so dass die Bilanz zum 31.12.2016 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von insgesamt 6.261.320,40 € aufweist.

 


 

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Unterausschuss Rechnungsprüfung beschließt, dem Hauptausschuss vorzuschlagen, dem Kreistag zu empfehlen:

a)     den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2016 gemäß §  95  n GO i.V.m. § 57 KrO zu beschließen,

b)     die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 1.116.744,20 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und 4.059.868,94 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,

c)     den Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.752.860,26 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

Der Hauptausschuss beschließt auf Vorschlag des Unterausschusses Rechnungsprüfung, dem Kreistag zu empfehlen:

a)     den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2016 gemäß §  95  n GO i.V.m. § 57 KrO zu beschließen,

b)     die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 1.116.744,20 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und 4.059.868,94 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,

c)     den Jahresfehlbetrag  in Höhe von 4.752.860,26 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses:

a)     den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2016 gemäß §  95  n GO i.V.m. § 57 KrO zu beschließen,

b)     die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 1.116.744,20 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und 4.059.868,94 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,

c)     den Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.752.860,26 € auf neue Rechnung vorzutragen.


 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Ja, siehe Sachverhalt
 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...