Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/383
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.4 Finanzen
- Bearbeiter/in:
- Mira Brück
- Ansprechpartner/in:
- Brück;Mira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Unterausschuss Rechnungsprüfung
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Beratung
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16.01.2018
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Geplant
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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26.03.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Beratung
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08.03.2018
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
a) Gemäß § 95 m der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 57 Kreisordnung (KrO) hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss ist gemäß § 95 n GO durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen. Gemäß Schlussbemerkung des Rechnungsprüfungsamtes hat die Prüfung, ob
- der Haushaltsplan eingehalten ist,
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
- bei Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens-, Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
- das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
- der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt. Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises.
b) Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dürfen gemäß § 95 d GO i.V.m. § 57 KrO nur geleistet werden, wenn der Kreistag zugestimmt hat.
In Fällen, die keinen Aufschub dulden oder bei unerheblichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann der Landrat die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen. Gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 ist der Landrat ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Höhe von 50.000 € zuzustimmen. Die Genehmigung des Kreistages gilt in diesen Fällen als erteilt.
Die im Jahresabschluss 2016 ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2016 – Aufwendungen Ergebnishaushalt | ||
Bezeichnung | Ergebnishaushalt – in Euro | |
Nicht zahlungswirksame Mehraufwendungen | 7.067.048,71 | |
durch Mehrerträge gedeckte Überschreitungen | 2.004.651,11 | |
vom Kreistag pauschal genehmigte Überschreitungen | 2.359.609,09 | |
Vom Kreistag genehmigte Überschreitungen | 0,00 | |
vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen | 1.116.744,20 | |
Zusammen | 12.548.053,11 | |
Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2016 – Auszahlungen | ||
Bezeichnung | Lfd. Verwaltungstätigkeit | Investitionen |
Durch Mehreinzahlungen gedeckte Überschreitungen | 5.649.688,66 | 559.342,38 |
vom Kreistag pauschal genehmigte Überschreitungen | 3.402.954,76 | 210.752,72 |
vom Kreistag genehmigte Überschreitungen | 0,00 | 0,00 |
vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen | 4.059.868,94 | 0,00 |
Zusammen | 13.112.512,36 | 770.095,10 |
Die vom Kreistag noch zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen sind bei folgenden Budgets aufgetreten:
Budget | Bezeichnung | Ansatz | Ergebnis
Euro | Über- schreitung *) Euro |
11101 | Personal | 1.345.500,00 | 1.439.696,95 | 88.890,13 |
10101 | Datenschutz | 59.200,00 | 160.542,87 | 100.591,09 |
31603 | Jugendarbeit und KiTas | 526.500,00 | 655.132,64 | 128.632,64 |
31603 | Jugendarbeit und KiTas | 6.620.000,00 | 7.711.008,90 | 339.582,24 |
31603 | Jugendarbeit und KiTas | 13.400,00 | 280.350,80 | 266.950,80 |
41301 | Eingliederungshilfen SGB XII | 2.279.700,00 | 2.420.500,69 | 140.800,69 |
54211 | Kreisarchiv | 88.400,00 | 140.402,92 | 51.296,61 |
Noch zu genehmigende Aufwendungen im Ergebnishaushalt | 1.116.744,20 | |||
05102 | Allgemeine Finanzwirtschaft | 549.800,00 | 641.551,17 | 91.751,17 |
10101 | Datenschutz | 59.200,00 | 184.444,58 | 125.112,07 |
11101 | Personal | 1.345.500,00 | 1.512.377,46 | 155.672,88 |
12101 | IT-Service | 93.400,00 | 185.439,78 | 69.780,86 |
22501 | Umweltschutzmaßnahmen | 85.700,00 | 164.187,33 | 78.487,33 |
22501 | Umweltschutzmaßnahmen | 155.000,00 | 1.282.797,57 | 930.854,75 |
22502 | Abfallwirtschaft | 22.345.800,00 | 25.272.017,61 | 979.031,39 |
25102 | Beteiligungsverwaltung | 798.600,00 | 865.161,34 | 66.561,34 |
31603 | Jugendarbeit und KiTas | 526.500,00 | 681.145,09 | 154.645,09 |
31603 | Jugendarbeit und KiTas | 6.620.000,00 | 7.335.473,90 | 414.915,36 |
41301 | Eingliederungshilfen SGB XII | 2.279.700,00 | 2.453.279,39 | 135.311,93 |
42301 | Soziale Sicherung | 1.845.100,00 | 1.897.132,41 | 52.032,41 |
42301 | Soziale Sicherung | 233.900,00 | 323.000,62 | 89.100,62 |
54201 | BBZ RD-ECK | 1.883.600,00 | 2.147.350,00 | 240.047,77 |
53703 | ÖPNV | 59.300,00 | 536.375,03 | 476.563,97 |
Noch zu genehmigende Auszahlungen im Finanzhaushalt | 4.059.868,94 |
*) Bemerkung: Die Überschreitung wird in der Höhe dargestellt, die nach Abzug von Minderaufwendungen/-auszahlungen, Mehrerträgen und gesondert genehmigten Überschreitungen in dem Budget entstanden ist.
c) Gemäß § 26 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Jahresfehlbeträge sollen durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Soweit ein Ausgleich aus der Ergebnisrücklage nicht möglich ist, wird der Jahresfehlbetrag vorgetragen. Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag kann nach fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden.
Nach der Bilanz zum 31.12.2016 beläuft sich die Allgemeine Rücklage auf 45.739.212,38 €. Da die Ergebnisrücklage einen Bestand von 0 € aufweist, ist der Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe 4.752.860,26 auf neue Rechnung vorzutragen. Aus dem Haushaltsjahr 2015 war ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.508.460,14 € vorzutragen, so dass die Bilanz zum 31.12.2016 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von insgesamt 6.261.320,40 € aufweist.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Unterausschuss Rechnungsprüfung beschließt, dem Hauptausschuss vorzuschlagen, dem Kreistag zu empfehlen:
a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 95 n GO i.V.m. § 57 KrO zu beschließen,
b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 1.116.744,20 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und 4.059.868,94 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,
c) den Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.752.860,26 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Hauptausschuss beschließt auf Vorschlag des Unterausschusses Rechnungsprüfung, dem Kreistag zu empfehlen:
a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 95 n GO i.V.m. § 57 KrO zu beschließen,
b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 1.116.744,20 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und 4.059.868,94 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,
c) den Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.752.860,26 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses:
a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 95 n GO i.V.m. § 57 KrO zu beschließen,
b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 1.116.744,20 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und 4.059.868,94 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,
c) den Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.752.860,26 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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632,6 kB
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2
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625,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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9,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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11,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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82,9 kB
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6
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(wie Dokument)
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105,7 kB
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7
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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