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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2017/133

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03.07.2014 beschlossen, dass hinsichtlich der vom Land gewährten Konnexitätsmittel für die Einführung des Mindestlohnes die von der Nordkolleg Rendsburg GmbH nachzuweisenden Mehraufwendungen hinsichtlich der Einführung des Mindestlohnes zu 2/3 der Aufwendungen, höchstens 20.000 €, dauerhaft vom Kreis Rendsburg-Eckernförde an die Nordkolleg Rendsburg GmbH weiter gereicht werden und der Hauptausschuss über die gezahlten Beträge zu informieren sei.

 

Von der Einführung des Mindestlohnes sind bei der Nordkolleg Rendsburg GmbH Mitarbeiter mit „400 €- bzw. 450 €-Jobs“ sowie stundenweise beschäftigte Mitarbeiter berührt.

 

Alle geringfügig beschäftigten Mitarbeiter aus dem Bereich Küche und Hauswirtschaft, die im Rahmen ihres jeweiligen Arbeitsverhältnisses die vor der Einführung des Mindestlohnes höchstmögliche Anzahl von 60 Std. bzw. 67,4 Std. im Monat leisteten, haben ihre Stundenzahl nach Einführung des Mindestlohnes auf 43,5 Std. bzw. 49 Std. monatlich reduziert, um die 400 €- bzw. 450 €-Einkommensgrenze nicht zu überschreiten. In 2016 ergaben sich dadurch 1.161,9 Fehlstunden, die mit einem Mehraufwand in Höhe von 13.907,94 € (Fehlstunden x 11,97 € /Bruttostundenlohn) verbunden waren (Tabelle „Fehlende Arbeitsstunden durch Mindestlohn in Küche/Hauswirtschaft und Technik“).

 

Mindestlohnbedingte Mehraufwendungen sind auch für eine stundenweise in der Verwaltung tätige Mitarbeiterin (364,80 €) sowie einen seit 2013/2014 beschäftigten Schüler (817,50 €), dem wegen Erreichens der Volljährigkeit ebenfalls der Mindestlohn zu zahlen ist, angefallen.

 

Für die Nordkolleg Rendsburg GmbH betrug der insgesamt durch die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes verursachte Mehraufwand im Gesamtjahr 2016 15.090,24 €. Dem Beschluss des Hauptausschusses entsprechend sind also 10.060,16 € der dem Kreis vom Land zur Verfügung gestellten Konnexitätsmittel an die Nordkolleg Rendsburg GmbH weiterzuleiten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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