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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/449

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat der Förde Sparkasse hat in seiner Sitzung am 12.06.2017

beschlossen, gem. § 27 Abs. 3 Sparkassengesetz den anteiligen Jahresüber-

schuss 2016 an den Zweckverband Förde Sparkasse abzuführen.

 

Die weitere Verteilung des Jahresüberschusses haben der Zweckverband Förde

Sparkasse in seiner Sitzung am 07.09.2017 und der Zweckverband Sparkasse Rendsburg-Eckernförde in seiner Sitzung am 21.09.2017 beschlossen.

 

Für die Verteilung des ausgeschütteten Jahresüberschusses sind die Haftungs-anteile der Verbandsmitglieder maßgeblich (§ 13 und § 3 Abs. 2 der Verbands- satzung). Der an den Kreis auszuschüttende Betrag beträgt 49.090,86 €. Dieser Betrag ist für öffentliche, mit dem gemeinnützigen Charakter der Sparkasse

im Einklang stehende Zwecke zu verwenden.

 

In den Vorjahren haben die Fachausschüsse verschiedene Maßnahmen beraten und

dem Hauptausschuss für eine abschließende Entscheidung vorgelegt.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:


 

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