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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/434

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt.

 

2. Sachverhalt:

Der Umwelt- und Bauausschuss beschloss in seiner Sitzung am 16.11.2017, dass für die Anpflanzung einer pflegereduzierten Blühwiese 15.000 € in den Haushalt 2018 eingestellt werden sollten. Die Verwaltung hat die Möglichkeiten zur Anpflanzung einer pflegereduzierten Blühwiese geprüft.

 

In der Vorlage soll über die Prüfung informiert werden sowie ein Umsetzungsvorschlag unterbreitet werden.

 

Zunächst wurde der seitens Frau Clark zur Verfügung gestellte Entwurf zur Anpflanzung dankend angenommen und auf Machbarkeit überprüft. Der Entwurf befasst sich mit der Fläche innerhalb des Gewässers, welches die alten Stadtmauern verkörpert. Die in Betracht genommene Fläche ist eine Fläche mit befestigtem Untergrund. Diese Befestigung ist erforderlich, um in regelmäßigen Abständen das dort befindliche Gewässer zu reinigen und von zu starkem Bewuchs freizuhalten. Die Reinhaltung des Gewässers erfolgt mit sog. Schwerem Geschütz, d.h. mit einem Bagger mit Langarm und einem Anhänger. Geschätztes Gewicht 15 Tonnen. Diese Zufahrt würde durch die vorgeschlagene Umgestaltung nicht mehr möglich sein. Eine Zufahrt über die Fläche, in die der Eisspeicher eingelassen werden soll, erscheint aufgrund des Gewichts auch nicht möglich.

 

Möglich erscheint indes die Anpflanzung einer Wildblumenwiese auf den Flächen vor dem Haupteingang zum Kreishaus (siehe Anlage 1).

 

Jeweils würde ein dreiteiliger Aufbau der Anpflanzung gewählt werden: In der Mitte der jeweiligen Fläche würde eine Saatmischung für Schmetterlings- und Wildbienensaum verwendet werden. Diese erreicht eine Höhe von 60 – 140 cm und ist speziell auf die Bedürfnisse von Schmetterlingen und Wildbienen ausgerichtet. Die so angelegte Fläche würde eine Umrandung durch eine bunt blühende, artenreiche Blumenwiese erfahren. Welche eine Wuchshöhe von ca. 80 cm erreichen würde. Abgerundet würde die Fläche insgesamt mit einem Rasensaum. Dieser würde mindestens eine Breite von 2 m haben. Die Kosten für die Anpflanzung würden sich auf ca. 7.600 € belaufen.

 

Alternativ könnte nach Errichtung des Eisspeichers auf der Fläche oberhalb des Areals des Eisspeichers (siehe Anlage 2) eine Blühwiese entstehen.

 

Die anzulegende Fläche würde um den Wasserlauf herum erstrecken. Diese Umgebung wird von Bienen und Schmetterlingen ohnehin bereits bevorzugt. Unmittelbar entlang der Teichanlage würde eine Saatmischung für Schmetterlings- und Wildbienensaum verwendet werden. Diese erreicht eine Höhe von 60 – 140 cm und ist speziell auf die Bedürfnisse von Schmetterlingen und Wildbienen ausgerichtet. Die so angelegte Fläche würde wiederum eine Umrandung durch eine bunt blühende, artenreiche Blumenwiese erfahren. Welche eine Wuchshöhe von ca. 80 cm erreichen würde. Abgerundet würde die Fläche insgesamt mit einem Rasensaum.  Dieser würde mindestens eine Breite von 2 m haben. Die Kosten für die Anpflanzung würden sich auf ca. 14.000 € belaufen.

Seitens der Verwaltung erscheint der letzte Vorschlag am geeignetsten. Zum einen wird in Folge der Baumaßnahmen zum Eisspeicher ohnehin der Boden in großen Teilen aufgebrochen und muss anschließenden wieder hergerichtet werden, sodass die Maßnahme in einen ohnehin erforderlichen Prozess eingebunden werden kann.

Des Weiteren stellt die Umgebung um das Gewässer herum ein von Insekten bevorzugtes Areal dar. Aufgrund dieses Standortfaktors scheint die Maßnahme dort erfolgversprechender als an anderer Stelle.

Letztendlich ist die dort zur Verfügung stehende Fläche größer als die Flächen vor dem Haupteingang. So dass bereits hierdurch mehr Blühwiese geschaffen werden kann.
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die Verwaltung mit der Anpflanzung der Blühwiese auf dem Grundstück zwischen Kreisverwaltung und Uhrenblock, oberhalb des zu errichtenden Eisspeichers nach dessen Errichtung, in der dargestellten Form zu beauftragen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine weiteren als die im Haushalt 2018 zur Verfügung stehenden Mittel.


 

 

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Anlagen

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