Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/430-002
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachtragshaushalt 2018;Bauliche Maßnahmen an den Liegenschaften der Feuertechnischen Zentrale und des Löschzuges Gefahrgut
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.4 Finanzen
- Bearbeiter/in:
- Sabine Groeper
- Ansprechpartner/in:
- Dr. Kruse, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Bauausschuss
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Beratung
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05.03.2018
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt
2. Sachverhalt:
Im vergangenen Jahr wurde seitens der Einheiten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes des Kreises Rendsburg-Eckernförde ein Mehrbedarf an Platz signalisiert. Sowie dringender weiterer baulicher Bedarf gemeldet.
Hierfür wurden bereits folgende Mittel in den Haushalt 2018 eingestellt:
Für den Löschzuggefahrgut (LZG):
-Beleuchtung Fahrzeughalle: 15.000,00 €
-Erneuerung Hallenboden: 30.000,00 €
Für die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ):
-Erneuerung Blitzschutz, 2. Bauabschnitt: 15.000,00 €
-Erneuerung Walmdach einschließlich Dachfenster: 60.000,00 €
Sowie folgende Mittel aus 2017 übertragen:
Für den Löschzuggefahrgut (LZG):
-Dacherneuerung, 2. Bauabschnitt: 170.000,00 €
Da bis jetzt verwaltungsseitig nicht genau geklärt werden konnte, welcher Platzbedarf bei den einzelnen Liegenschaften besteht, wurde die Unternehmensberatung Rödel und Partner beauftragt eine Bedarfsanalyse anzufertigen. Dort wird für den Kreis Herr Prof. Hans-Joachim Gressmann – Leitender Branddirektor i.R. – tätig.
Das von ihm zu fertigende Gutachten liegt zwar noch nicht vor, ist aber kurz vor dem Abschluss. Aus ersten Gesprächen ist zwar zu erwarten, dass jedenfalls weitere bauliche Maßnahmen auf den Kreis zu kommen werden.
Hierfür schlägt die Verwaltung vor, für eine Minimallösung weitere finanzielle Mittel in Höhe von 400.000,- EUR im Rahmen des Nachtragshaushalts 2018 bereitzustellen.
Die Freigabe der Mittel erfolgt nach abschließender Beratung des noch vorzulegenden Gutachtens durch den Hauptausschuss. Sollten sich aufgrund des Gutachtens andere Handlungsnotwendigkeiten ergeben, so können die finanziellen Mittel nach entsprechender Freigabe durch den Hauptausschuss auch hierfür herangezogen werden.