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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/401

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Die Vereinbarung zwischen Land und Kommunen vom 7. November 2016 (Kommunalpaket III) sieht vor, dass Ende des Jahres 2017 nicht verausgabte Mittel aus der Integrations- und Aufnahmepauschale den Kommunen für das Jahr 2018 noch im Jahr 2017 zur Verfügung gestellt werden.

Das Land hat deshalb bereits im Dezember 2017 den Kreisen Sonderzahlungen in einer Summe zur zeitnahen und vollständigen Weiterleitung an die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden überwiesen.

Landesweit standen Restmittel in Höhe von 13,45 Mio. Euro zur Verfügung. Die Verteilung durch das Land erfolgte entsprechend der Ausländer- und Aufnahmeverordnung, nach der sich 2017 die Verteilung der aufzunehmenden Personen gerichtet hat. Auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde entfallen 1.277.750,00 Euro. Dies entspricht dem Anteil des Kreises von 9,5%. Seitens des Landes wurden keine Vorgaben zum weiteren Verteilungsschlüssel gemacht.

Es bieten sich grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Aufteilung der Mittel auf Städte, Ämter und amtsfreie Gemeinden an – zum einen nach der tatsächlichen Verteilung der zugewiesenen Flüchtlinge in den Jahren 2015-2017 und zum anderen nach der Einwohnerzahl. Eine Berechnung nach den beiden Varianten führt zu Unterschieden zwischen +/-22.520,00 Euro und -/+7.950,00 Euro.

Eine Abstimmung mit dem Vorstand des Kreisverbandes des SHGT wäre erst am 05.02.2018 möglich.

Um die Mittel zeitnah auszahlen zu können, schlägt die Verwaltung bereits jetzt folgenden Verteilungsschlüssel vor:

Zur Reduzierung der Differenzen werden die Mittelwerte der beiden Berechnungen zugrunde gelegt. Hierdurch wird einerseits der bereits tatsächlich erfolgten flüchtlingsbedingten Belastung der Kommunen, andererseits aber auch der zunehmenden Angleichung an die Einwohnerquote bei der Aufnahme von neu zugewiesenen Flüchtlingen Rechnung getragen.

Die sich so je Stadt, Amt und amtsfreie Gemeinde ergebenden Beträge und Unterschiede der Berechnungsvarianten können der Anlage entnommen werden.

Dieses Vorgehen würde bei 12 der 19 Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden zu einem „Gewinn/Verlust“ im lediglich dreistelligen Euro-Bereich führen. Bis auf Rendsburg (11.260,00 Euro) und Mittelholstein (3.975,00 Euro) läge dieser bei den übrigen bei maximal 2.980,00 Euro.

Eine Abstimmung mit der Stadt Rendsburg und den drei am stärksten betroffenen Ämtern (Mittelholstein, Bordesholm und Flintbek) hat ergeben, dass der Kompromissvorschlag der Verwaltung von dort mitgetragen wird.

Da es sich bei der Integrations- und Aufnahmepauschale um zugangszahlabhängige Beträge handelt, ist kein Eigenbehalt des Kreises möglich. Zur Verteilung des von der Höhe der Zugangszahlen unabhängigen Integrationsfestbetrages i. H. v. 17 Mio. Euro liegen noch keine Informationen des Landes vor.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, die Restmittel der Integrations- und Aufnahmepauschale 2017 in Höhe von 1.277.750,00 Euro an die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden nach den Mittelwerten auszuzahlen, die sich aus der Berechnung nach der Anzahl der tatsächlich zugewiesenen Flüchtlinge der Jahre 2015-2017 und der Berechnung nach der Einwohnerzahl ergeben.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine
 

 

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Anlagen

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