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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/427

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreisjugendring ist durch Aufgabenübertragung für den Kreis und durch die Förderung satzungsgemäßer Aufgaben sowie durch Projektarbeit in vielen Aufgabenfeldern der Jugendarbeit aktiv. Die beiliegende Übersicht zeigt die Handlungsfelder sowie die vereinbarte Förderung durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde.

 

Die Handlungsfelder der satzungsgemäßen Aufgaben und des Projektes „Streetwork mobil“ sollen durch die Vertragsanpassung zusammen geführt und in einem Budget durch den Kreisjugendring verwaltet und genutzt werden. Die projektbezogene Arbeit im ländlichen Raum macht eine bedarfsgerechte Flexibilisierung dieses Förderbereiches erforderlich.

 

Eine Erhöhung der Zuschüsse wird durch den Kreisjugendring nicht beantragt, obwohl die Vereinbarungen zu den Fördersummen auf veralteten Grundlagen beruhen. Durch Prozessoptimierungen und Aufgabenkritik gelingt es dem Kreisjugendring mit den zur Verfügung stehenden Mitteln weiterhin die sachgerechte Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen.

 

Das Kuratorium für die Jugendarbeit empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss einstimmig, die Änderung des Vertrages zum 01.01.2018 zu beschließen.

Die Fördersumme soll auf 46.000 € gerundet werden.

 

Außerdem soll die Verwaltung beauftragt werden, dem Kuratorium aus den weiteren Handlungsfeldern der Jugendarbeit (offene Kinder- und Jugendarbeit, Streetwork Rendsburg/ Eckernförde etc.) zu berichten. Der Jugendhilfeausschuss wird anlassbezogen unterrichtet.

 

Eine ausführliche Darstellung der Änderungen erfolgt im Ausschuss.

 

 

Christina Mönke
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

1)     Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anpassung des Vertrages zwischen dem Kreis und dem Kreisjugendring zum 01.01.2018 entsprechend des Vertragsentwurfes in der Anlage.

2)     Die Verwaltung wird beauftragt, die Vertragsregelungen jeweils im 3. Haushaltsjahr des Vertrages in der ersten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Beratung vorzulegen.

3)     Das Kuratorium für die Jugendarbeit erhält ergänzend zu den im Vertrag geregelten Aufgaben einmal jährlich einen Bericht zu den Aktivitäten des Kreises in allen Handlungsfeldern der Jugendarbeit.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

ohne
 

 

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Anlagen

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