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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/426

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Regelungen für die Gewährung von Beihilfen bei Hilfen nach § 19 SGB VIII (Gemeinsame Wohnformen für Mutter/Vater und Kind), § 34 SGB VIII (Heimerziehung) sowie § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) sollen künftig in einer Richtlinie zusammengefasst werden. Bislang galten zwei getrennte, aber inhaltlich weitestgehend identische Regelungen. Die Richtlinie zu Beihilfen für Pflegekinder ist zuletzt in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 19.02.2014 beschlossen und mit Wirkung ab 01.01.2014  in Kraft gesetzt worden.

 

Neben redaktionellen Änderungen und Klarstellungen war die Anpassung einiger Beihilfehöhen erforderlich geworden. Grundlage und Orientierungsrahmen für die Festlegung der einzelnen Beträge sind die einschlägigen Bestimmungen im SGB VIII, die Landesunterhaltsverordnung (LUVO) sowie die Regelung zur Mietobergrenze des Jobcenters.

 

Die dargestellten Änderungen führen insgesamt zu  Mehrkosten von jährlich ca. 46.000.-€, wobei etwa 28.000.-€ Mehrkosten auf die geplante Anpassung der Miethöhe beim betreuten Wohnen entfällt. Näheres ist der Anlage zu entnehmen.

 

Die Änderungsvorschläge sind im Einzelnen rot markiert und der anliegenden Richtlinie zu entnehmen.

 

Der Ausschuss wird um Beratung und Beschlussfassung zur Änderung bzw. Neufassung der Richtlinie gebeten.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Richtlinie entsprechend der Vorlage.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage
 

 

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Anlagen

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